Härtefallhilfen auf dem Weg

Unternehmen und Selbstständige Härtefallhilfen auf dem Weg

Unternehmen, die von bestehenden Programmen nicht erfasst werden, können künftig Härtefallhilfen erhalten. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Die Hilfen kommen Unternehmen zu Gute, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie bedroht ist.

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Gestapelte Stühle stehen vor einem geschlossenen Restaurant.

Neue Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbständige ergänzen die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen.

Foto: imago images/Rupert Oberhäuser

Härtefallhilfen sollen künftig die bisherigen umfangreichen Unternehmenshilfen in der Corona-Pandemie ergänzen. Sie bieten den Bundesländern die Möglichkeit, Unternehmen und Selbstständige zu fördern, die eine solche Unterstützung benötigen. 

Bund und Länder stellen dafür einmalig im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt zur einen Hälfte durch den Bund, zur anderen durch das jeweilige Land. Die Härtefallhilfe sollte in der Regel 100.000 Euro nicht überschreiten. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021. Länder, die sich beteiligen wollen, schließen dazu eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund.

Das jeweilige Bundesland legt die Angaben, die für die Antragsberechtigung erbracht werden müssen, in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Antragstellung und Bewilligung erfolgen dann bei den jeweiligen Landesstellen. Mehr über die neuen Härtfallhilfen lesen Sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.