Grütters: illegalen Handel mit Kulturgut stoppen - EU-weite Einfuhrregelung unverzichtbar

Grütters: illegalen Handel mit Kulturgut stoppen - EU-weite Einfuhrregelung unverzichtbar

Die Europäische Kommission hat ein öffentliches Konsultationsverfahren zur Schaffung einer EU-weit einheitlichen Einfuhrregelung für Kulturgut aus Nicht-EU-Staaten eingeleitet. Ziel ist es, ähnlich den bereits seit 23 Jahren geltenden Ausfuhrbestimmungen nun auch für alle EU-Mitgliedstaaten einheitliche und verbindliche Maßstäbe für die Einfuhr von Kulturgut aus Nicht-EU-Staaten in den EU Binnenmarkt festzulegen.

  • Pressemitteilung 455
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Die Eröffnung des Konsultationsverfahrens ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer EU-weiten Regelung für die Einfuhr von Kulturgut. Nur wenn wir diese europaweit einheitlichen Regelungen schaffen, kann es uns gelingen, in ganz Europa effektiv gegen die illegale Einfuhr von Kulturgütern aus Raubgrabungen und gegen illegalen Handel vorzugehen.“ Gemeinsam mit Frankreich und Italien hatte Deutschland im vergangenen Jahr die Einführung einheitlicher EU-Einfuhrvorschriften für Kulturgut aus aller Welt gefordert wie sie speziell für die Krisengebiete Syrien und Irak bereits bestehen.

Grütters weiter: „Deutschland hat mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz, das jetzt wirksame Einfuhrbestimmungen enthält, den richtigen Weg eingeschlagen. Damit werden internationale Maßstäbe im Vorgehen gegen den illegalen Handel mit Kulturgut umgesetzt.“ Das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz ist am 6. August 2016 in Kraft getreten. Seit seinem Inkrafttreten dürfen illegal aus einem Herkunftsstaat ausgeführte Kulturgüter nicht mehr legal nach Deutschland eingeführt werden.

Kultureinrichtungen, Handel, Verwaltung sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger sind bis zum 23. Januar 2017 aufgefordert, in einem Online-Fragebogen Hinweise zur Gestaltung und praktischen Umsetzung eines EU-weit einheitlichen Regelungsvorhabens abzugeben. Der Online-Fragebogen der Europäischen Kommission und erläuternde Informationen zum Konsultationsverfahren sind auf Deutsch abrufbar unter: https://ec.europa.eu/taxation_customs/