Grünes Licht für Endlagerkommission

Standortauswahlgesetz Grünes Licht für Endlagerkommission

Bundestag und Bundesrat haben sich über die Zusammensetzung der sogenannten Endlagerkommission verständigt. Sie soll bis 2015 Kriterien erarbeiten, auf deren Basis nach einem geeigneten Ort für die endgültige Lagerung radioaktiven Mülls gesucht werden kann.

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Gelbe Fässer für Atommüll stehen in rund 500 Metern Tiefe im Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll in Morsleben (Bördekreis).

Atommüll muss langfristig sicher gelagert werden.

Foto: picture alliance / dpa

Um die Suche nach einem Standort für Atommüll vorzubereiten, gibt es nun eine Kommission aus Politik, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen. Dem insgesamt 33-köpfigen Gremium gehören acht Bundestagsabgeordnete und acht Vertretern der Landesregierungen, acht Vertreter aus der Wissenschaft, je zwei von Umweltverbänden, Kirchen, Wirtschaft und Gewerkschaften an.

Arbeitsgruppe mit Doppelspitze

Grundsätzlich wird die Arbeitsgruppe öffentlich tagen. Ihre Arbeit unterstützt eine Geschäftsstelle, die beim Deutschen Bundestag bereits eingerichtet worden ist. Das Gremium leiten werden die frühere parlamentarische Umweltstaatssekretärin Ursula Heinen-Esser und der ehemalige parlamentarische Umweltstaatssekretär Michael Müller.

Die nun gewählten beiden Vorsitzenden werden die Sitzungen der Kommission abwechselnd leiten, da das Standortauswahlgesetz eine Doppelspitze im eigentlichen Sinn nicht vorsieht.

Standortsuche beginnt 2016

Die Kommission will bis Ende 2015 einen Bericht erstellen, der Grundlage für die Standortauswahl wird. Danach kann die eigentliche Suche beginnen.

Wichtige Entscheidungen während des Auswahlverfahrens wird der Deutsche Bundestag beschließen. Das betrifft beispielsweise Fragen der Erkundung von Standorten. Die Entscheidung für einen Standort wird in einem eigenen Gesetz münden.

Mit dem Energiekonzept vom 6. Juni 2011 hatte die damalige Bundesregierung entschieden, ein neues, an geologischen Kriterien orientiertes Verfahren zur Standortsuche zu entwickeln. Dabei arbeiten Bund und Länder zusammen.

Nach der Einigung von Bundesregierung, Ländern und Fraktionen über wesentliche Fragen beschloss das Bundeskabinett am 24. April 2013 den Entwurf für ein Standortauswahlgesetz. Es wurde parallel auch von allen Fraktionen in den Bundestag eingebracht und am 5. Juli 2013 vom Bundesrat verabschiedet. Am 24. Juli 2013 ist das Gesetz in Kraft getreten.