"Mädchen und junge Frauen schützen"

Giffey zu weiblicher Genitalverstümmelung "Mädchen und junge Frauen schützen"

Millionen von Mädchen und Frauen weltweit sind Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung. Auch in Deutschland steigen die Betroffenenzahlen. Neuen Zahlen zufolge sind bis zu 14.880 Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Die Bundesregierung setzt sich gegen diese Entwicklung ein.

2 Min. Lesedauer

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: "Eine schwere Menschenrechtsverletzung."

Foto: Phil Dera

In Deutschland leben knapp 68.000 Frauen, die das Martyrium einer Genitalverstümmelung durchlitten haben. Gleichzeit sind bis zu 14.880 hier lebende Mädchen von Beschneidung bedroht - darunter solche, die in zweiter Generation in Deutschland leben. Das sind die Zahlen einer aktuellen Studie, die das Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben hat.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey machte klar:  "Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und eine archaische Straftat. Unser Ziel im Bundesfamilienministerium ist es, dass keine weiblichen Genitalverstümmelungen mehr in Deutschland stattfinden. Wir wollen Mädchen und junge Frauen davor schützen und ihnen Hilfe anbieten."

Deutlicher Anstieg der Zahlen

Der deutliche Anstieg der Zahlen im Vergleich zur jüngsten Erhebung im Jahr 2017 liegt vor allem an der Zuwanderung in den vergangenen Jahren. Die meisten betroffenen Frauen und Mädchen stammten aus Eritrea, Somalia, Indonesien, Ägypten und Nigeria. Da in diesen Ländern die weibliche Genitalverstümmelung in der Tradition zumeist tief verankert ist, steht der Staat vor zwei großen Herausforderungen: Praktizierende Gemeinschaften direkt ansprechen zu können, um dann ein Unrechtsbewusstsein für diese Tat zu schaffen.

Was tut die Politik?

Bereits seit 2013 ist weibliche Genitalverstümmelung ein eigener Straftatbestand im deutschen Gesetzbuch, der eine mindestens einjährige Freiheitsstrafe nach sich zieht. Bestraft werden können Taten, die in Deutschland begangen wurden, und solche, die im Ausland stattgefunden haben.

Der Gesetzgeber setzt aber nicht nur auf Bestrafung, sondern auch auf Prävention. Bei einem begründeten Verdacht, dass eine Genitalverstümmelung im Ausland geplant ist, kann auch der Pass entzogen werden. Gleichzeitig werden Opfer nicht alleingelassen. So wurde beispielsweise die Studienordnung von Hebammen Anfang 2020 geändert, um Fachpersonal besser im Umgang mit betroffenen Frauen zu schulen.

Betroffene erhalten auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016. Unterstützung.  

Was ist noch geplant?

Um die Communities besser zu erreichen, arbeiten Bund, Länder, Ärzteorganisationen und NGOs in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Derzeit wird dort über die Einführung eines Schutzbriefes gegen weibliche Genitalverstümmelung diskutiert. Er soll dazu dienen, Familien, die in ihre Heimatländer reisen, durch die Information über drohende Gefängnisstrafen davon abzuhalten, eine Genitalverstümmelung im Heimatland durchzuführen. Durch den Verweis auf die strafrechtlichen Konsequenzen wäre der Schutzbrief ein wichtiges Instrument der Prävention.