Diese neuen Regelungen sind in Kraft getreten

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Gesetze und Verordnungen Diese neuen Regelungen sind in Kraft getreten

Homeoffice, Testpflicht und Genmutationen schneller erkennen: Das soll dabei helfen, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Berufstätige Eltern werden bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Wichtige Neuregelungen im Überblick.

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Grafik zeigt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten - soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Foto: Bundesregierung

Corona-Pandemie

Homeoffice überall da, wo es möglich ist

Unternehmen müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Sie gilt befristet bis 15. März 2021.

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Entlastung für berufstätige Eltern   

Für das Jahr 2021 wird die Zahl der Tage verdoppelt, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.

Weitere Informtionen

Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht   

Einreisende aus Risikogebieten müssen künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, Einreisende aus besonders betroffenen Gebieten schon vor Einreise. Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die am 14. Januar in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen

Gen-Mutationen schneller erkennen   

Die Bundesregierung fördert mit der sogenannten Coronavirus-Surveillanceverordnung die bundesweite Genomsequenzierung der Corona-Viren. Ziel ist es, künftig mindestens fünf Prozent der Positivproben auf Gen-Mutationen zu untersuchen. Die Verordnung ist am 19. Januar in Kraft getreten.

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Wirtschaft

Mehr Befugnisse gegen marktbeherrschende Digitalkonzerne

Die Bundesregierung will dem missbräuchlichen Verhalten von Unternehmen, die den digitalen Markt beherrschen, besser entgegenwirken. Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) ist nun in Kraft getreten.

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Verbraucherschutz

Neues Qualitätssystem für deutsche Weine

Bessere Vermarktungschancen für Winzerinnen und Winzer, mehr Orientierung und Klarheit für die, die den Wein kaufen. Das sind die Ziele einer Änderung des Weingesetzes. Dieses ist zum 27. Januar 2021 in Kraft getreten.

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