Geltende Regeln akzeptieren

Flucht und Asyl: Die Woche im Überblick Geltende Regeln akzeptieren

Bundesinnenminister de Maizière hat zu "gemeinsamem Handeln in Verantwortungsgemeinschaft" aufgerufen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Zugleich müssten die Flüchtlinge die in Deutschland geltenden Regeln akzeptieren. Über das geplante Asyl-Gesetzespaket der Bundesregierung hat der Bundestag beraten.

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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Asylverfahren beschleunigt und anerkannte Flüchtlinge schneller integriert werden. Damit setzt die Bundesregierung die Bund-Länder-Beschlüsse zu Flucht und Asyl um.

Willkommens- und Anerkennungskultur

"Wir bekennen uns klar und deutlich zur Integration derjenigen, die schutzwürdig sind", sagte Thomas de Maizière im Bundestag (1. Oktober). Der Bundesinnenminister betonte zugleich, dass Integration zwei Richtungen habe: Zu einer gelebten Willkommenskultur gehöre auch eine Anerkennungskultur derer, die nach Deutschland kommen. 

Der Minister appellierte an die Flüchtlinge: "Wir können erwarten, dass sich jeder Flüchtling an diese Verteilungsentscheidungen hält. Flucht und Ankunft in Deutschland bedeutet nicht eine freie Wahl des Wohnorts." Außerdem forderte er von Flüchtlingen, deutsche Regeln zu akzeptieren.

Flüchtlinge müssten die in Deutschland geltenden Regeln akzeptieren, sagte de Maizière. Dazu gehöre, "dass man gegenüber den Behörden seinen richtigen Namen sagt und zutreffend beschreibt, aus welchem Land man kommt, dazu gehört, dass man Geduld hat und andere Menschen respektiert, unabhängig von Religion und Geschlecht". Wessen Asylantrag abgelehnt ist, "der muss unser Land verlassen".

Schnellere Asylverfahren, frühe Integration

Zum geplanten Gesetzespaket gehören auch die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskurs- sowie der Bauverordnung. Außerdem wird der Bund Länder und Kommunen finanziell entlasten. Flüchtlinge sollen früh und umfassend integriert werden. Menschen ohne Bleibeperspektive sollen schneller in ihre Heimatländer rückgeführt werden können.

Grundlage der Kabinettbefassung sind die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Flüchtlingssituation haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am vergangenen Donnerstag konkrete Beschlüsse gefasst.

Nicht alle Probleme in Deutschland zu lösen

Bundeskanzlerin Angela Merkel ging am Donnerstag bei einem Festakt zur deutschen Wiedervereinigung auf die Flüchtlingskrise ein: Die große Herausforderung der Flüchtlingsströme sei nur mit einem Dreiklang aus internationaler, europäischer und nationaler Politik zu lösen. Es gelte, Fluchtursachen zu bekämpfen, die europäischen Außengrenzen zu schützen und die deutsche Asylgesetzgebung effizienter zu machen, sagte Merkel in Halle.

"Wir können nicht alle Probleme in Deutschland lösen, sondern wir müssen noch viel intensiver vor Ort in den Krisengebieten arbeiten und mehr Geld zur Verfügung stellen", hatte Merkel zuvor anlässlich einer Preisverleihung im Kanzleramt betont.

Länder entlasten, Fehlanreize vermeiden

Der Bund entlastet die Länder erheblich und übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginnt mit dem Tag der Erstregistrierung und endet bei Abschluss des Verfahrens. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zur Zeit bei rund fünf Monaten. Angestrebt ist die Beschleunigung der Verfahren.

Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive sollen vermieden werden. Deshalb wird der persönliche Bedarf, der bislang mit dem "Taschengeld" abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.

Sichere Herkunftsstaaten

Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.

Integrationskurse und Beschäftigung

Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu müssen vor allem gute Deutschkenntnisse vorhanden sein. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt dafür mehr Mittel bereit. Außerdem sollen die Integrationskurse besser mit den berufsbezogenen Sprachkursen der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden.

Dazu werden in den nächsten Jahren rund 130 Millionen Euro zusätzlich investiert, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bei einer Pressekonferenz (30. September). Zentrale Investitions-Ziele sind: der Erwerb der deutschen Sprache, das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen sowie die Integration in Ausbildung und Beruf.

Unterkünfte schneller bauen

Das Bundeskabinett hat als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

Noch im Oktober soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten.

Monat September "Rekordmonat"

Bundesinnenminister Maizière äußerte sich auch zu den steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland: "Wir hatten in den letzten vier Tagen 8.000, 9.000, 10.000 jeden Tag". Der September werde ein "Rekordmonat", sagte de Maizière am 29. September.

Um die rasant steigenden Zahlen unter Kontrolle zu bringen, schlug de Maizière in einem Interview mit dem RBB-Inforadio (30. September) vor, ähnliche Prüfungen wie bei dem bereits existierenden Flughafenverfahren einzuführen.

"Wir haben zwei EU-Richtlinien umzusetzen, eine sogenannte Aufnahmerichtlinie und eine Asylverfahrensrichtlinie." In einer dieser Richtlinien würden die Nationalstaaten zu Landverfahren an der Grenze ermächtigt. "Wir kennen das vom Flughafenverfahren, da kann man jemanden am Flughafen festhalten, prüfen, ob der Asylantrag offensichtlich unbegründet ist und zurückschicken", sagte de Maizière.