Das tut die Bundesregierung gegen Antisemitismus

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Jüdisches Leben schützen Das tut die Bundesregierung gegen Antisemitismus

Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz: Der Kampf gegen Antisemitismus ist eine zentrale Aufgabe unseres demokratischen Rechtsstaats und der gesamten Gesellschaft. Die Bundesregierung setzt sich mit aller Kraft dafür ein, das jüdische Leben in Deutschland weiter zu stärken und zu fördern – ein Überblick.

3 Min. Lesedauer

Gegen Antisemitismus

Antisemitismus hat keinen Platz in Deutschland – die Bundesregierung setzt Antisemitismus ein breites Paket an Maßnahmen und Projekten entgegen.

Foto: picture alliance/dpa/Frederico Gambarini

Bundeskanzler Olaf Scholz ließ in seiner Regierungserklärung im Deutschen Bundestag am 12. Oktober dieses Jahres keinen Zweifel aufkommen: „Antisemitismus ist in Deutschland fehl am Platze. Wir werden alles dafür tun, uns gegen ihn zu stellen. Wir werden das machen als Bürgerinnen und Bürger, als diejenigen, die politisch Verantwortung haben“.

Strafrecht und Schutz jüdischer Einrichtungen

Zunächst gehört die juristische Ahndung antisemitischer Straftaten zur wirksamen Bekämpfung von Antisemitismus. Hinzu kommen umfassende Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen in Deutschland. Zudem hat die Bundesregierung eine Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben beschlossen.

  • § 130 Strafgesetzbuch, Volksverhetzung: Wichtige Strafnorm zum Schutz des friedlichen Zusammenlebens und zum Schutz vor Äußerungen, die Personen auf Grund bestimmter Merkmale in ihrer Menschenwürde verletzen oder herabwürdigen. Hier sind Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren möglich.
  • Antisemitische Motive als strafschärfendes Merkmal: Handelt ein Täter aus antisemitischen Beweggründen oder Zielen heraus, soll sich dies strafschärfend auswirken. Daher wurde das Merkmal „antisemitisch“ 2021 ausdrücklich in die Regelungen zur Strafzumessung aufgenommen.
  • Vereinsverbote : Vereine können verboten werden, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Daher hat Bundesinnenministerin Faeser auch die Betätigung der Terrororganisation Hamas und des internationalen Netzwerks „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ in Deutschland verboten. Die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“, auch agierend unter den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e.V.“, ist damit verboten und wird aufgelöst.
  • Schutz jüdischer Einrichtungen: In diesem Jahr hat die Bundesregierung beschlossen, die jährlichen Leistungen an den Zentralrat der Juden in Deutschland auf 22 Millionen Euro zu erhöhen. Ziel ist es u.a., die Sicherheit jüdischer Gemeinden weiter zu stärken. Unmittelbar nach Beginn des Terrorangriffs auf Israel durch die Hamas haben die deutschen Sicherheitsbehörden den Schutz von jüdischen und israelischen Einrichtungen hierzulande erhöht.
  • Strategie gegen Antisemitismus : Ende des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben beschlossen. Es ist die erste Strategie der Bundesregierung, die ausschließlich die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens behandelt. Ziel ist es, Jüdinnen und Juden in Deutschland zu stärken und ihre Lebensrealitäten sichtbarer zu machen.

Förderprogramme der Bundesregierung

Ziel ist es, Antisemitismus auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu verhindern und zu bekämpfen. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb mit einer Reihe von Maßnahmen und Projekten – darunter:

  • Bundesprogramm "Demokratie leben!" : Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden seit 2015 verschiedene Maßnahmen auf kommunaler, regionaler und bundesweiter Ebene gefördert, die sich neben Extremismus auch mit dem Themenfeld Antisemitismus auseinandersetzen. Darunter beispielsweise die Projekte „Meet a Jew“ vom Zentralrat der Juden in Deutschland oder „Schalom und Salam miteinander“  von Kubus e.V.. In diesem Jahr stehen für das Bundesprogramm rund 182 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Kompetenznetzwerk Antisemitismus : Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden seit 2020 auch verschiedene Kompetenznetzwerke gefördert, darunter auch ein Kompetenznetzwerk mit dem Schwerpunkt „Antisemitismus“. Darin arbeiten fünf bundesweit tätige Organisationen zusammen, die über langjährige Erfahrungen in der Antisemitismusprävention, der antisemitismuskritischen Bildungsarbeit und der Beratung verfügen, darunter beispielsweise das Anne Frank Zentrum und der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus . Die Zielgruppen des Kompetenznetzwerks sind Kinder und Jugendliche, aber auch pädagogische Fachkräfte.
  • Präventionsarbeit an Schulen : Das Bundesbildungsministerium fördert Projekte zur Antisemitismusprävention an Schulen. Mit dem Programm EMPATHIA³ werden beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausbildung auf die Begegnung mit menschenverachtenden Äußerungen vorbereitet und geschult. Ein weiteres Projekt AIES entwickelt unter anderem digitale Unterrichtsmaterialen zur Antisemitismusprävention.
  • Jugendaustausch : Das Koordinierungszentrum für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch ConAct unterstützt den außerschulischen Jugend- und Fachkräfteaustausch. Ziel ist, das gegenseitige Verständnis zu fördern. Außerdem leistet er einen wichtigen Beitrag zur internationalen Verständigung. Das Bundesfamilienministerium fördert den Austausch.

Die Bundesregierung hat zudem einen Beauftragten für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus . Felix Klein ist Ansprechpartner für jüdische Gruppen und gesellschaftliche Organisationen sowie Vermittler für die Antisemitismusbekämpfung durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft. Darüber hinaus hat er die Aufgabe, Maßnahmen der Bundesregierung, die den Antisemitismus bekämpfen, ressortübergreifend zu koordinieren.