Fußball feiern bis zum Abpfiff

Public Viewing Fußball feiern bis zum Abpfiff

Fußballschauen im Freien kontra Lärmschutz: Public Viewing bringt Konflikte zwischen Fußballfans und Anwohnern. Der Bundesrat hat einer neuen Lärmschutz-Verordnung für die Zeit der Fußball-EM zugestimmt. Bis zum Abpfiff dürfen die Spiele auch draußen und in Gesellschaft geschaut werden.

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Am 10. Juni ist es soweit: Die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich beginnt. Um 21 Uhr wird die Partie Frankreich gegen Rumänien im Stade de France nördlich von Paris angepfiffen. Die deutsche Mannschaft trifft am 12. Juni in ihrem ersten Spiel in Lille auf die Ukraine.

Millionen Fußballfans freuen sich auf das Ereignis. Auf Fanmeilen und in Fußballkneipen wollen sie die Spiele gemeinsam mit anderen verfolgen. Doch die Fußballspiele enden erst um 22 Uhr oder später. Das führt zu Konflikten mit dem nächtlichen Lärmschutz.

Ausnahmen für ein Großereignis

Das Kabinett hatte die neue Lärmschutz-Verordnung im März für die Zeit der EM beschlossen. Damit erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing zuzulassen.

Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fernsehübertragungen und dem Schutz betroffener Anwohner. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli.