Fünfzig Jahre deutsche Mehrwertsteuer

Stichtag: 1. Januar 1968 Fünfzig Jahre deutsche Mehrwertsteuer

Seit genau fünfzig Jahren gibt es sie: die deutsche Mehrwertsteuer. Eingeführt wurde sie am 1. Januar 1968, um die bis dahin geltende "Allphasen-Brutto-Umsatzsteuer" gerechter zu machen. Heute erfasst die Steuer nicht mehr den Wert des gesamten Produktes, sondern nur noch den erzielten Mehrwert.

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Kassenzettel, Kassenbon mit Mehrwertsteuer und Euro-Münzen, die darauf liegen

Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen als Gemeinschaftssteuer Bund, Ländern und Gemeinden zu.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Daher kommt auch der Begriff der Mehrwertsteuer. Sie ist nicht nur die Steuer, der Bürgerinnen und Bürger am häufigsten begegnen, nämlich bei jedem Einkauf. Sie ist auch, nach der Lohnsteuer, die zweitwichtigste Einnahmequelle des Staates. Allein im Jahr 2017 lagen die Einnahmen aus der Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer bei 173,1 Milliarden Euro.

Begriff: Was im allgemeinen Sprachgebrauch "Mehrwertsteuer" heißt, wird im Steuergesetz als "Umsatzsteuer" bezeichnet. Es gibt auch kein Mehrwertsteuergesetz, sondern ein Umsatzsteuergesetz. "Mehrwertsteuer" stellt lediglich die Art und Weise dar, nach der die Umsatzsteuer erhoben wird.

Eckpunkte zur Umsatzsteuer

  • Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, fällt in Deutschland bei fast jedem Einkauf oder jeder Dienstleistung an – also sprichwörtlich bei jedem Umsatz, der gemacht wird.
  • Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stehen als Gemeinschaftssteuer Bund, Ländern und seit 1998 auch Gemeinden zu.
  • Der reguläre Satz bei der Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz sieben Prozent. Letzterer ist übrigens seit 1983 unverändert geblieben.
  • Der Endverbraucher trägt die Steuer, steuerpflichtig ist jedoch der Verkäufer. Mit dem Verkaufspreis hat er die Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.
  • Weil die Umsatzsteuer vom Konsumenten über den Unternehmer erhoben wird, zählt sie zu den indirekten Steuern. Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch.
  • Der Gesetzgeber kann die Umsatzsteuer nicht völlig frei gestalten. Er ist an die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie von 2006 gebunden, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt.

Was wird warum niedriger besteuert?

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gilt für Waren des täglichen Bedarfs wie zum Beispiel Lebensmittel. Der Gedanke dahinter: Die Grundversorgung eines jeden soll erschwinglich bleiben, das Existenzminimum für Geringverdiener gesichert. Einige Umsätze sind sogar komplett von der Umsatzsteuer befreit, etwa Miete und Arztbehandlung.

Beispiele für den ermäßigten Umsatzsteuersatz:

  • Lebensmittel: aus sozialpolitischen Gründen
  • Bücher, Zeitschriften, Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen: aus kultur- und bildungspolitischen Gründen
  • land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Futtermittel: zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
  • Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr: aus sozial- und verkehrspolitischen Gründen

Bei der Gestaltung der Umsatzsteuer bestimmt inzwischen die Europäische Union den Takt. Die Umsatzsteuer ist als eine der ersten Steuern im europäischen Binnenmarkt harmonisiert worden. Im europäischen Vergleich liegt der deutsche Umsatzsteuersatz von 19 beziehungsweise sieben Prozent in der unteren Hälfte.