Fünf Milliarden für Flüchtlingsunterbringung

Nachtrag Bundeshaushalt 2015 Fünf Milliarden für Flüchtlingsunterbringung

Noch in diesem Jahr stellt der Bund - ohne Neuverschuldung - den Ländern eine weitere Milliarde Euro für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung. Weitere 1,3 Milliarden Euro stehen für die Energiewende bereit. Das geht aus dem Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 hervor, dem Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.

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Bund und Länder haben sich am 24. September auf ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen geeinigt. Mit dem Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 setzt die Bundesregierung diese Maßnahmen um.

Mehr Geld für Flüchtlingsunterbringung

Die Bundesregierung verdoppelt die bisher vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen im Jahr 2015 bei der Flüchtlingsunterbringung auf zwei Milliarden Euro. Wie der Bundeshaushalt 2015 ist auch der Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 wird darüber hinaus eine Rücklage in Höhe von fünf Milliarden Euro gebildet, die der Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen ab 2016 zur Verfügung stehen.

Ferner schafft die Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Ländern und Gemeinden die notwendigen Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften auf Liegenschaften der BImA erstatten kann.

Mehr Geld für Energiewende

Die Bundesregierung verliert das vorrangige Ziel nicht aus dem Blick: Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung. Dadurch kann sie in weitere Politikfelder der Zukunft investieren. Der Energie- und Klimafonds erhält einen Zuschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Damit stehen für die Energiewende zusätzlich insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Zweiten Nachtragshaushalts 2015 werden auch aktuelle Entwicklungen etwa bei Sonstigen Einnahmen, Steuereinnahmen und Zinsausgaben nachvollzogen.