Seit 1. März
Seit dem 1. März können Friseure bundesweit wieder öffnen. Dabei gelten Auflagen zur Hygiene. Bund und Länder hatten die Öffnung beschlossen, weil erhebliche Teile der Bevölkerung hierauf angewiesen seien, insbesondere auch ältere Menschen.
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Der Besuch beim Friseur ist bundesweit seit dem 1. März wieder möglich – unter entsprechenden Auflagen zur Hygiene. So muss der Zutritt mit Reservierungen gesteuert und es müssen OP- oder FFP-Masken getragen werden.
Die Öffnung von Friseurbetrieben hatten Bund und Länder in ihrem jüngsten Beschluss PDF, 121 KB, barrierefrei zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgesehen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der bereits seit längerem bestehenden Schließung. Erhebliche Teile der Bevölkerung seien auf den Friseurbesuch angewiesen, insbesondere ältere Menschen.
Informationen zu den Regeln in Ihrer Region finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.