Flüchtlinge bei Existenzgründung unterstützen

Bericht im Kabinett Flüchtlinge bei Existenzgründung unterstützen

Geflüchtete Menschen auch wirtschaftlich zu integrieren ist eine große gesellschaftliche Aufgabe in den nächsten Jahren. Die Bundesregierung informiert und berät Flüchtlinge, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten.

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Beratungsgespräch

Die Bundesregierung unterstützt mit verschiedenen Programmen Migranten bei der Existenzgründung.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Eine wichtige Voraussetzung für die gelungene Integration von Flüchtlingen ist die Teilhabe am Erwerbsleben. Neben der abhängigen Beschäftigung kann auch der Weg in die Selbstständigkeit für diese Menschen eine Möglichkeit sein, in Deutschland beruflich Fuß zu fassen.

Viele Migrantinnen und Migranten sind bereit, sich selbstständig zu machen: Bereits heute gründen Menschen ausländischer Herkunft jedes fünfte Unternehmen in Deutschland. Im Kabinett berichtete Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel über "Maßnahmen zur Förderung von Existenzgründungen von Flüchtlingen."

Umfangreiche Beratungsmöglichkeiten

Um gründungsinteressierte Flüchtlinge besser unterstützen zu können, hat die Bundesregierung ihr Informations- und Beratungsangebot erweitert und auf Menschen aus Nicht-EU-Ländern ausgerichtet. Der Online-Leitfaden "GründerZeiten" gibt Flüchtlingen Tipps – auf Deutsch und Arabisch. Auch das "Existenzgründerportal" informiert in mehreren Sprachen. Auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch können sich Menschen mit und ohne Migrationshintergrund über Unternehmensgründungen informieren.

Die Bundesregierung plant weitere Maßnahmen: Das Pilotvorhaben "Gründerpatenschaften" soll interessierte Flüchtlinge mit ansässigen Unternehmen und Selbstständigen zusammenbringen. Die "Willkommenslotsen", das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" und weitere Partner aus Wirtschaft und Gesellschaft beraten künftig verstärkt zu Existenzgründungen.

Nach geltendem Recht dürfen Personen, deren Asylantrag positiv beschieden wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Daneben erhalten auch ausländische Bürger, denen eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wurde, die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit.