Wie steht es um den Tierschutz in Deutschland?

Fragen und Antworten zum Tierschutzbericht Wie steht es um den Tierschutz in Deutschland?

In der Nutztierhaltung konnten in den vergangenen vier Jahren wichtige Verbesserungen für den Tierschutz erreicht werden. Das macht der Tierschutzbericht der Bundesregierung deutlich. Was sind die wesentlichen Ergebnisse? Wann kommt das staatliche Tierwohlkennzeichen? Und was plant die Bundesregierung sonst noch?

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Ein Schwein steht in einem mit Stroh ausgelegten Stall und streckt die Schnauze in die Kamera.

Mit Einführung eines freiwilligen Tierwohlkennzeichens definiert die Bundesregierung Standards für die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Schweinen.

Foto: Oliver Pracht

Die Bundesregierung will den Tierschutz in Deutschland, europaweit und international wirksam verbessern. Der Tierschutzbericht, der alle vier Jahre dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird, fasst zusammen, wie sich der Tierschutz in Deutschland entwickelt. 

Die Initiative "Eine Frage der Haltung - Neue Wege für mehr Tierwohl" des Bundeslandwirtschaftsministeriums stellt bereits seit 2014 Nutztiere in den Fokus, doch auch das Wohlergehen von Versuchs- und Haustieren soll verbessert werden.

Was sind die wesentlichen Ergebnisse des aktuellen Tierschutzberichts?

Der aktuelle 13. Bericht zeigt: Im Zeitraum 2015 bis 2018 konnten wichtige Fortschritte insbesondere in der Nutztierhaltung erzielt werden. Die Bundesregierung förderte neue Ansätze für eine verbesserte Tierhaltung durch einen effektiveren Informationsaustausch, die Unterstützung von Modellbetrieben und durch wissenschaftliche Begleitung. So konnten in vielen Bereichen wichtige Verbesserungen für Tiere erreicht werden:

  • Seit dem 1. August 2016 ist das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen verboten.
  • Seit dem 1. September 2017 ist es verboten, hochträchtige Säugetiere - außer Schafe und Ziegen - zu schlachten.

Auf internationaler und EU-Ebene konnten wichtige Positionen für mehr Tierschutz abgestimmt werden. So wurden etwa Positionspapiere zum Tierschutz beim Transport, der Schweinehaltung und ein Vorschlag zur Einrichtung einer Tierschutz-Informationsplattform auf  EU-Ebene unterzeichnet.

Wie steht es um die Beendung des Tötens von Eintagsküken?

Das Töten von Eintagsküken soll bis 2021 endgültig beendet werden. Das BMEL hat seit 2008 Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei mit 6,5 Millionen Euro gefördert. Aus dieser Forschung sind zwei Verfahren zur Geschlechtsbestimmung hervorgegangen. Bereits seit November 2018 sind in einigen Supermärkten Eier erhältlich, die von Legehennen gelegt wurden, die das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei durchlaufen haben.

Wann kommt das staatliche Tierwohlkennzeichen?

Im September 2019 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein staatliches Tierwohlkennzeichen beschlossen. Er befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Nach dem aktuellen Zeitplan könnten die ersten mit dem Label gekennzeichneten Produkte Mitte/Ende 2020 erhältlich sein. Das freiwillige Kennzeichen kann für Produkte verwendet werden, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten wurden. Das Kennzeichen soll zunächst im Bereich Schwein starten.

Welche weiteren Aktivitäten gibt es für mehr Tierwohl im Nutztierbereich?

Bereits im Juni 2017 hatte das BMEL seine Nutztierstrategie "Zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland" vorgelegt, die auch Aspekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes berücksichtigt. Mit dieser Strategie soll eine am Tierwohl orientierte, umweltgerechte, wirtschaftlich tragfähige sowie gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung in Deutschland gesichert werden. Für die Tierhalter soll es Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft geben. Ein "Kompetenznetzwerk für Nutztierhaltung" begleitet diesen Prozess.

Wie geht es weiter?

Die positiven Entwicklungen beim Tierschutz reichen über das Ende des Berichtszeitraums 2018 hinaus.

So wurden tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel weiterentwickelt. Voraussichtlich Anfang 2020 kann die Verordnung zur Isofluran-Narkose in Kraft treten.
Außerdem kann künftig mit Hilfe eines neuen Verfahrens der Einsatz von Versuchstieren für den Test pharmazeutischer Substanzen deutlich reduziert werden.

Zudem wurde jüngst auf dem Landwirtschaftsdialog mit der Bundeskanzlerin vereinbart, rechtliche Hindernisse, die mehr Tierwohl entgegenstehen, anzugehen. So sollen beispielsweise Änderungen des Baugesetzbuchs erfolgen.