Fußverkehrskongress 2020
"Jetzt Straßen für alle schaffen!" - das Motto des Fußverkehrskongresses 2020 ist Programm. Denn: Fußverkehr ist Basismobilität. Fußgänger beleben den öffentlichen Raum, sorgen für attraktive Straßen und Plätze. Davon profitieren Gesundheit, Umwelt und lokale Wirtschaft gleichermaßen.
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Viele gute Gründe für den Fußverkehr - und viele gute Gründe, den Fußverkehr zu fördern: Der Fußverkehrskongress möchte dazu beitragen, diese Form der Fortbewegung stärker in den Mittelpunkt der Verkehrspolitik von Bund, Ländern und Kommunen zu rücken. Zugleich dient er der Vorbereitung einer ersten nationalen Fußverkehrsstrategie.
"Die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen", erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zum Auftakt des Kongresses. Dies sei der Leitgedanke seiner Politik, und dies werde auch die Maxime der ersten nationalen Fußverkehrsstrategie sein. "Auf dem Fußverkehrskongress sind wir dafür den ersten Schritt gegangen", so Scheuer.
Dem Fußverkehr kommt eine hohe Bedeutung für eine nachhaltige Mobilität zu. Nach dem Ergebnis der bundesweiten Mobilitätsuntersuchung "Mobilität in Deutschland" entfällt mit 22 Prozent ein hoher Anteil des Gesamtverkehrsaufkommens auf den Fußverkehr. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer umwelt- und klimafreundlichen sowie der Gesundheit förderlichen Mobilität.
Fußverkehr findet überwiegend lokal in den Kommunen statt. Als Baulastträger für kommunale Straßen und in ihrer Zuständigkeit für Stadtplanung und Stadtentwicklung sind deshalb grundsätzlich Städte und Gemeinden für die baulichen Rahmenbedingungen des Fußverkehrs verantwortlich. Der Bund hat seinerseits Handlungsspielräume, um diese Aktivitäten zu unterstützen:
- aufgrund seiner rahmengebenden gesetzlichen Kompetenz,
- im Bereich der investiven und nicht-investiven Förderung sowie
- mittels organisatorischer, koordinierender und vernetzender Aktivitäten.
Das Bundesverkehrsministerium stärkt den Fußverkehr im Rahmen seiner Kompetenzen. Kampagnen zu den Sicherheitsbelangen von Fußgängern werden ebenso durchgeführt wie Modell- und Forschungsvorhaben. Die aus dem Titel "Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit" geförderten Projekte behandeln auch Aspekte der Fußverkehrssicherheit.
Im Bundesverkehrsministerium wird das Thema "Fußverkehr" in den jeweils fachlich zuständigen Referaten der Abteilungen "Bundesfernstraßen", "Straßenverkehr", "Grundsatzangelegenheiten", "Digitale Gesellschaft" sowie der Stabsstelle "Radverkehr, Straßenverkehrssicherheit" bearbeitet.
Im zuständigen Bundesverkehrsministerium wird eine bundesweite Strategie für den Fußverkehr entwickelt, die schwerpunktmäßig sowohl auf die Sicherheit als auch auf die Attraktivität des Fußverkehrs ausgerichtet ist. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Vorträge und Diskussionen des diesjährigen Fußverkehrskongresses in die weiteren konzeptionellen Vorarbeiten für diese Strategie einfließen zu lassen.
Eine Fußverkehrsstrategie kann den Stellenwert des Fußverkehrs erhöhen und Ländern und Kommunen eine wichtige Orientierungshilfe bei der fußgängergerechten Gestaltung ihrer Verkehrssysteme geben. Damit leistet der Bund einen koordinierenden Beitrag - auf der rahmengebenden gesetzlichen Ebene, im Bereich der investiven und nicht-investiven Förderung sowie mittels organisatorischer und vernetzender Aktivitäten.
Zentrale Ziele einer nationalen Strategie zur Stärkung des Fußverkehrs als vollwertige Mobilitätsoption könnten aus Sicht des Umweltbundesamtes sein:
- mehr Menschen legen mehr Wege zu Fuß zurück,
- Zufußgehen in Deutschland wird sicherer,
- aktive Fortbewegung hält Menschen gesund,
- mobilitätseingeschränkte Menschen sind ohne fremde Hilfe mobil,
- Fußverkehr entlastet Klima, Umwelt und Flächenverbrauch,
- Zufußgehen in Städten und Gemeinden wird attraktiver,
- Wahrnehmung und Bedeutung des Fußverkehrs erhöhen sich.
Bund und Länder verfügen laut Umweltbundesamt über rechtliche, finanzielle und organisatorische Handlungsspielräume, um konkrete Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs zu unterstützen. Dazu gehören:
- gesetzliche Rahmenbedingungen, die zu einer Stärkung des Fußverkehrs beitragen,
- verbindliche Qualitätsstandards für sichere und barrierefreie Gehwege und Querungen,
- eine gezielte Förderung mit finanziellen und personellen Ressourcen,
- koordinierende Aktivitäten, die den Fußverkehr ins Bewusstsein rücken,
- eine integrierte und ressortübergreifende Behandlung des Themas.
Einige Bundesländer setzen sich bereits für eine aktive Fußverkehrsförderung ein. Sie stellen den Kommunen beispielsweise gezielt Finanzmittel für die Fußverkehrsinfrastruktur zur Verfügung (Baden-Württemberg) und unterstützen Kommunen, die Fußverkehr-Checks beziehungsweise Nahmobilitätskonzepte erarbeiten (Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) oder ein Mobilitätsgesetz verabschiedet haben (Berlin).
Mehr zu den Grundzügen einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie erfahren Sie hier.
Gastgeber des FUKO 2020 sind das Bundesverkehrsministerium und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der Fachverband FUSS e. V. fungieren als Projektpartner. Die Veranstaltung richtet sich an kommunale Entscheidungsträger sowie Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung, Fachplanung und Institutionen.