Elftes EU-Sanktionspaket gegen Russland

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Einigung auf neue Sanktionen Elftes EU-Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Mitgliedstaaten haben ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Die Europäische Union setzt mit der Verabschiedung des mittlerweile elften Sanktionspakets ein weiteres Zeichen der Solidarität mit dem angegriffenen Land.

6 Min. Lesedauer

Kanzleramt

Die Flagge der Ukraine weht vor dem Bundeskanzleramt: Ein Zeichen der Solidarität.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Die Sanktionen gegen Russland wurden am 23. Juni erneut verschärft. Kern des neuen Sanktionspakets sind Maßnahmen zur Bekämpfung von Sanktionsumgehungen über Drittstaaten, inklusive der Möglichkeit, Exportverbote bestimmter Güter in bestimmte Länder zu erlassen. Zudem sind Maßnahmen gegen weitere Personen und Organisationen enthalten, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen, darunter die Listungen von 104 weiteren Personen und Organisationen.

Die Bundesregierung unterstützt die EU -Sanktionen gegen Russland vollumfänglich und setzt sich dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten weiterhin gemeinsam und entschlossen auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die völkerrechtswidrigen Annexionen ukrainischer Regionen reagieren.

Kernpunkte des 11. Sanktionspakets

Individualsanktionen

  • Weitere 71 Personen und 33 Organisationen werden mit Sanktionen belegt. Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren. Außerdem gilt für sie ein Einreiseverbot in die EU. Diese sind unter anderem:
    • hochrangige Militärbeamte,
    • kriegspolitische Entscheidungsträger,
    • Personen, die an der illegalen Abschiebung ukrainischer Kinder nach Russland beteiligt sind,
    • Richter, die politisch motivierte Entscheidungen gegen ukrainische Staatsbürger getroffen haben,
    • Personen, die für die Plünderung von kulturellem Erbe verantwortlich sind,
    • Geschäftsleute,
    • Propagandisten.

Wirtschaftssanktionen

  • Die Umgehungen von Sanktionen werden mit einem neuen Instrument bekämpft. Das Instrument ermöglicht es der EU, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter mit Sanktionen belegter Güter und Technologien zu beschränken.
  • Das Durchfuhrverbot auf bestimmte sensible Güter (z. B. Hoch-Technologien, luftverkehrsbezogene Materialien), die über Russland aus der EU in Drittländer ausgeführt werden wird ausgeweitet.
  • 87 neuen Organisationen, die Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine industriell oder militärisch unterstützen, werden in die Liste aufgenommen. Sie unterliegen strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual-use) und fortgeschrittene Technologien. Neben den bereits in der Liste aufgeführten russischen und iranischen Organisationen umfasst dies nun auch Organisationen, die in China, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien und Armenien registriert sind.

Verkehrsmaßnahmen

  • Die Sanktionen beinhalten ein vollständiges Verbot für Lastkraftwagen mit russischen Anhängern und Sattelanhängern, Güter in die EU zu befördern.
  • Schiffe, die Transfers von Schiff zu Schiff durchführen und mutmaßlich gegen das russische Öleinfuhrverbot oder die Preisobergrenze der G7-Koalition verstoßen, wird der Zugang zu EU-Häfen verboten.

Weitere Sanktionen

  • Es wird nicht mehr möglich sein, russisches Öl über Pipelines nach Deutschland und Polen einzuführen.
  • Das Medienverbot wird ausgeweitet auf 5 weitere Kanäle.
  • Die Vermögenswerte von russischen IT-Unternehmen, die dem russischen Geheimdienst kritische Technologien und Software zur Verfügung stellen, werden eingefroren.
  • Zwei Banken, die in den besetzten Gebieten tätig sind, wurden mit Sanktionen belegt.

Auf der Seite der Europäischen Kommission finden Sie ausführliche Informationen zum zehnten Sanktionspaket. 

Die EU hat gemeinsam mit ihren internationalen Partnern in den vergangenen Monaten bereits massive Sanktionen in den Bereichen Finanzen, Energie, Transport, Beschränkungen gegen Personen und Einrichtungen sowie Visabeschränkung beschlossen. Die bisherigen Sanktionen hier im Überblick:

Finanzsektor:

  • Die russischen Banken wurden vom SWIFT-System ausgeschlossen. Das bedeutet ganz konkret: Diese Institute wurden von den internationalen Finanzströmen abgeklemmt; sie können faktisch am internationalen Zahlungsverkehr nicht mehr teilnehmen, was ihr globales Agieren massiv einschränkt.
  • Die EU hat die Transaktionen der russischen Zentralbank verboten und alle ihre Vermögenswerte eingefroren sowie die Vermögenswerte russischer Oligarchen ins Visier genommen. Der russischen Zentralbank wurden zudem weitreichende Beschränkungen für den Zugriff auf ihre Devisenreserven in der EU auferlegt.
  • Ganz konkret heißt das: Über 70 Prozent des russischen Bankenmarktes und wichtige staatliche Unternehmen sind – auch im Verteidigungsbereich –  von den wichtigsten Kapitalmärkten abgeschnitten.

Um die massiven Sanktionen vollständig und lückenlos umzusetzen, hat die Bundesregierung eine Taskforce eingesetzt. Diese Taskforce wird in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen geleitet. Die EU hat ebenfalls eine Taskforce eingerichtet.

Energiesektor:

  • Es wurden insbesondere Exportverbote verhängt, die es Russland unmöglich machen, seine Ölraffinerien zu modernisieren. 
  • Ganz konkret heißt das: Die Ausfuhren von raffiniertem Öl in die EU brachten Russland 24 Milliarden Euro im Jahr 2019, Russland ist daher extrem abhängig von diesen Zulieferungen.
  • Weiterhin wurde ein Importverbot für russische Kohle beschlossen.
  • Die EU ein Embargo gegen per Schiff transportiertes russisches Öl (mit Übergangsfristen) verhängt.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Ölpreisobergrenze wurden geschaffen.

Transportsektor:

  • Der EU-Luftraum wurde für alle in russischem Besitz befindlichen, in Russland registrierten oder von Russland kontrollierten Flugzeuge geschlossen. Diese Flugzeuge sind nicht mehr in der Lage sein, im Gebiet der EU zu landen, zu starten oder es zu überfliegen.
  • Der Export, Verkauf und Lieferung oder Weitergabe von Flugzeugen und Ausrüstung an russische Fluggesellschaften ist verboten - zusätzlich alle damit verbundenen Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen.
  • Ganz konkret heißt das: Drei Viertel der russischen Verkehrsflugzeug-Flotte wurden in der EU, den USA und Kanada gebaut. Das bedeutet, dass Russland nicht in der Lage sein wird, seine Flotte nach internationalen Standards fortzuführen.
  • Auch die Direktausfuhr von Motoren für Drohnen nach Russland und in Drittländer, die Drohnen nach Russland liefern könnten, ist verboten.
  • Zudem sind in den EU-Ländern sowohl Häfen als auch Schleusen für russische Schiffe gesperrt. Ausnahmen gelten u.a. für Schiffe, die pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Lebensmittel transportieren. 
  • Die EU hat russischen Kraftverkehrsunternehmen die Einreise in die EU untersagt; Ausnahmen gibt es u.a. für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
  • Zum Gütertransit zwischen der Region Kaliningrad und Russland hat die Europäische Kommission Leitlinien veröffentlicht.

Industriesektor

  • Der Zugang Russlands zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern wurde beschränkt.
  • Die Sanktionen umfassen auch ein Importverbot von Stahlerzeugnissen, Holz, Zement und anderen Produkten, die wichtige Einnahmequellen für Russland darstellen.
  • Exportverbote für chemische Grundstoffe und Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.
  • Das Verbot des Exports von Dual-Use- und Advanced Tech-Güter wurde ausgeweitet, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Bei  Dual-Use-Gütern handelt es sich um Güter, die zu zivilen, aber auch militärischen Zwecken genutzt werden könnten.
  • Das Importverbot für Güter mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt wurde ausgeweitet. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi.

Visavergabe:

  • Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute haben ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union verloren.

Individuelle Einschränkung von Personen und Einrichtungen:

  • Die beschlossenen Sanktionen richten sich zusätzlich auch gegen zahlreiche Individuen und Einrichtungen in Russland und im Ausland, die den Krieg gegen die Ukraine unterstützen oder zu verantworten haben. Das betrifft auch Staatspräsident Putin und Außenminister Lawrow, Mitglieder des russischen Nationalen Sicherheitsrates, Duma-Abgeordnete, Kreml-Sprecher Peskow, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarchen. Unter Berücksichtigung früherer Sanktionen gegen Einzelpersonen, die nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 verhängt wurden, hat die EU rund 1800 Organisationen Einzelpersonen mit Sanktionen belegt. Eine Übersicht bietet der Europäische Rat .

Weitere Maßnahmen:

  • Es wurde ein Importverbot für russisches Gold verhängt.  
  • Die Sendetätigkeit von neun staatseigenen russischen Medien in der EU wurde ausgesetzt. Dies soll der Verbreitung staatlicher russischer Desinformation entgegenwirken. 
  • Die EU hat am 2. März neue Sanktionen gegen Belarus wegen der Unterstützung des russischen Einmarsches in die Ukraine beschlossen. Die Maßnahmen umfassen neue Wirtschaftssanktionen und neue Listen belarussischer Beamter und Militärs, die an der Aggression gegen die Ukraine beteiligt sind.

Auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen Überblick über die EU-Sanktionen  gegen Russland und einen Überblick über die Auswirkungen der Sanktionen  auf die russische Wirtschaft.