Neues Sanktionspaket gegen Russland

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Beschluss der Europäischen Union Neues Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Staaten haben sich auf ein 21. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Mit den neuen Maßnahmen erhöht die Europäische Union den Druck auf Russland weiter und bekräftigt ihre Unterstützung für eine freie und souveräne Ukraine.

23 Min. Lesedauer

Die Ukrainische Flagge neben der Flagge der Europäischen Union.

Deutschland und die EU stehen fest an der Seite der Ukraine.

Foto: EU/Lukasz Kobus

Die EU hat angesichts des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Darauf einigten sich die Mitgliedstaaten am 23. Juli. Das Paket umfasst insbesondere verschärfte Maßnahmen gegen den Energie- und Finanzsektor, die Rüstungsindustrie und den Handel. Zudem richtet es sich gegen die Umgehung bestehender Sanktionen und erweitert die Sanktionslisten um zahlreiche Personen und Unternehmen. 

Finanzen: Weitere Einschränkungen für Banken und Krypto-Dienstleister

Die EU verschärft die Sanktionen gegen den russischen Finanzsektor. Vermögenswerte von 94 Banken und Finanzinstituten werden eingefroren. Zudem wird das Transaktionsverbot auf 33 weitere russische Kredit- und Finanzinstitute ausgeweitet.

Erfasst werden außerdem vier Banken außerhalb Russlands, die zur Umgehung bestehender Sanktionen beitragen sowie 14 Krypto-Dienstleister in Drittstaaten. Erstmals kann die EU Krypto-Dienstleister in Drittstaaten vollständig vom Geschäftsverkehr mit EU-Unternehmen ausschließen, wenn sie Russland bei der Umgehung von Sanktionen unterstützen.

Energie: Weitere Maßnahmen gegen Ölsektor und Schattenflotte

Die EU setzt ihren Kurs zur Begrenzung russischer Energieeinnahmen fort. Der Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung der Preisobergrenze für russisches Öl wird ein Jahr ausgesetzt.

Zudem erweitert die EU ihre Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte: Weitere 41 Schiffe werden sanktioniert. Künftig können auch Schiffe erfasst werden, die die Schattenflotte durch Betankung oder andere Dienstleistungen unterstützen.

Auch der russische Ölsektor wird weiter eingeschränkt. Die EU sanktioniert 18 Unternehmen und eine Person. Zudem können Transaktionen mit gelisteten Raffinerien in Russland und Drittstaaten untersagt werden, wenn dort russisches Rohöl verarbeitet wird.

Weitere Beschränkungen gelten für einen grenzüberschreitenden Energieversorger, zwei russische Häfen und vier Flughäfen. Für den Verkauf von LNG-Tankschiffen werden neue Meldepflichten und vertragliche Sicherungen eingeführt, um eine Weitergabe an Russland zu verhindern.

Maßnahmen gegen Russlands Militärindustrie

Die EU erweitert ihre Sanktionen gegen den russischen militärisch-industriellen Komplex. Insgesamt werden 56 weitere Personen und Unternehmen gelistet, darunter 37 Akteure, die an der Entwicklung und Herstellung weitreichender Drohnen sowie deren Lieferketten beteiligt sind.

Zudem unterliegen 51 weitere Unternehmen verschärften Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck. 

Handel: Weitere Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen

Die EU erweitert unter anderem ihre Ausfuhrverbote um weitere Waren und Technologien, die für die russische Rüstungsindustrie von Bedeutung sind. 

Auf der Einfuhrseite werden zusätzliche Beschränkungen für Waren eingeführt, die Russland erhebliche Einnahmen verschaffen. Betroffen sind unter anderem Kupfer-, Nickel- und Bleierze, Edelmetallerze, Zink, Metalloxide, Glaswaren, Imitationsperlen sowie Fahrzeugteile.

Für Belarus übernimmt die EU weitere Handels- und Rechtsschutzmaßnahmen, die bereits gegenüber Russland gelten.

Einreisebeschränkungen für russische Kombattanten

Das Sanktionspaket schafft die rechtliche Grundlage für ein umfassendes Einreiseverbot gegen Angehörige und ehemalige Angehörige der russischen Streitkräfte sowie weiterer bewaffneter Gruppen, die am Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt waren. Über das Inkrafttreten entscheidet der Rat zu einem späteren Zeitpunkt, um mit Implementierungshinweisen eine einheitliche Anwendung dieses Verbots durch die Konsularbehörden sicherzustellen.

Maßnahmen gegen Propaganda und Kriegsverbrechen

Die EU sanktioniert acht Personen wegen Kriegspropaganda und Desinformation zum Angriffskrieg gegen die Ukraine. Darüber hinaus wird ein russischer Generalmajor wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen gelistet. 

Rechtlicher Schutz für EU-Unternehmen

Die EU stärkt den rechtlichen Schutz europäischer Unternehmen. Entscheidungen russischer Gerichte, die im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen ergangen sind, müssen von Gerichten und Behörden der Mitgliedstaaten künftig nicht anerkannt oder vollstreckt werden.

Auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen Überblick über die EU-Sanktionen gegen Russland.