Engagiert im Tierschutz

Deutscher Tierschutzpreis 2018 Engagiert im Tierschutz

Der Deutsche Tierschutzpreis ehrt Menschen, die sich mit Herzblut und Energie für Tiere einsetzen. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat in ihrem Grußwort die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements hervorgehoben. Die Bundesregierung entwickelt bestehende Tierschutz-Vorschriften stetig weiter.

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Goldhamster in einem Versuchslabor.

Die Bundesregierung hat Tierversuche in den vergangenen Jahren strenger reguliert.

Foto: picture-alliance/ZB

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dankte den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern: "Ohne die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich überall in Deutschland ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel für den Tierschutz, wäre unser Land ärmer."

Preisträgerin arbeitet mit Schülern

Das Rennen um den mit 3.000 Euro dotierten ersten Platz machte Ann-Catrin Schmidt aus Alsfeld (Hessen). Sie verdeutlicht Kindern in verschiedenen Projekten und Schul-AGs, was Tierschutz bedeutet und wie jeder einzelne seinen Beitrag leisten kann. Mit dem Verein "Schüler für Tiere" unterstützt sie unter anderem das weltgrößte Tierheim, die Smeura in Rumänien.

Den mit 1.000 Euro dotierten Tierschutzpreis für das Lebenswerk erhielt die Tierschützerin Gudrun Lumpp aus Paderborn (Nordrhein-Westfalen). Seit mehr als 60 Jahren betreibt die fast 80-Jährige aktiven Tierschutz. Mit viel Ausdauer und großem finanziellen Einsatz setzte sich Lumpp für die Kastration von Straßenkatzen ein. Vor mehr als 20 Jahren errichtete sie schließlich ein Tierheim – den Tierhort Albert Schweitzer in Paderborn.

Verliehen wird der Deutsche Tierschutzpreis jährlich vom Deutschen Tierschutzbund gemeinsam mit den Marken Pedigree und Whiskas sowie den Zeitschriften Funk Uhr und Super TV.

Wie engagiert sich die Bundesregierung für den Tierschutz?

Die Bundesregierung entwickelt die bestehenden Tierschutz-Vorschriften stetig weiter. Dafür engagiert sie sich auch auf EU-Ebene. Dabei geht es beispielsweise um eine tierschutzgerechte Haltung aller Tiere. Darüber hinaus fördert sie Forschungsprojekte, Investitionen in tierschutzgerechte Haltungssysteme oder die Entwicklung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen.

Änderungen beim Tierschutzgesetz, die Initiative "Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl" sowie die Strategie zur Verbesserung der Haltung von Nutztieren haben in den vergangenen Jahren zu wichtigen Verbesserungen im Tierschutz geführt.

In einem "Kompetenzkreis Tierwohl" hat das Bundeslandwirtschaftsministerium dabei Praktiker und Wissenschaftler sowie Vertreter gesellschaftlicher und berufsständischer Organisationen zusammengebracht. Das Gremium erarbeitete Empfehlungen zur Umsetzung der Tierwohl-Initiative.

Welche Verbesserungen im Tierschutz wurden konkret erreicht?

  • Das Halten von Versuchstieren und die Durchführung von Tierversuchen sind strenger reguliert. Tierversuche sind auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Die Bundesregierung hat ein Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren eingerichtet.
  • Bei Heimtieren müssen Händler Tierhaltern schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.
  • Das wesentlich überarbeitete Säugetiergutachten regelt, wie Säugetiere zum Beispiel in Zoos artgerecht zu halten sind.
  • Um unseriösem Tierhandel einen Riegel vorzuschieben, ist die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren genehmigungspflichtig. Ebenso die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden, um Mindeststandards des Tierschutzes sicherzustellen.
  • Spezielle Regelungen gelten für die gewerbliche Kaninchenhaltung.
  • Der betäubungslose Schenkelbrand bei Pferden ist verboten.
  • Seit 2017 regelt ein Gesetz, dass Säugetiere im letzten Drittel einer Trächtigkeit grundsätzlich nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden dürfen.
  • Eine Selbstverpflichtung der Geflügelwirtschaft sorgt seit 2017 dafür, dass keine Legehennen mehr mit gekürztem Schnabel in den Stall kommen.
  • Das neue Portal zur Haustierberatung informiert über Kosten, Zeit und Pflegebedarf, über die sich jeder bewusst sein sollte, wenn ein Haustier angeschafft wird.

Und was ist mit dem betäubungslosen Kastrieren von Ferkeln?

Die Praxis der betäubungslosen Kastration von männlichen Schweinen, die unter acht Tage alt sind, soll bislang ab dem 1. Januar 2019 verboten sein. Die Umsetzung in der Praxis gilt derzeit jedoch noch als problematisch, da es ein praktikables, wirksames und tierschutzgerechtes Betäubungsverfahren noch nicht gibt. Eine Betäubung muss eine völlige Schmerzausschaltung gewährleisten.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt deshalb eine Initiative der Koalitionsfraktionen von Union und SPD, noch in diesem Jahr die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern. Gleichzeitig wird das Ministerium alles daran setzen, tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu forcieren.

Staatliches Tierwohllabel kommt

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wissen, woher die Tiere stammen, deren Produkte sie essen. Und ob die Tiere ein gutes Leben hatten und beim Schlachten nicht leiden mussten. Bisher ist es nicht immer so einfach, das herauszufinden. Die Bundesregierung hat deshalb eine mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung auf den Weg gebracht, die verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestaltet ist.