Einspeisetarife/Einspeisevergütung

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Einspeisetarife festgelegt, die ein Energieerzeuger für eingespeisten Strom erhält. Die Höhe der Vergütung hängt ab von der Energiequelle, der Größe der Anlage, den eingesetzten Technologien, dem Anwendungsbereich und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Sie bleibt für einen Zeitraum von 20 Jahren bestehen. Ein wesentliches Merkmal der Vergütung ist, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen um ein bis zwei Prozent pro Jahr sinken (degressive Ausgestaltung). Die Tarife für neu installierte Photovoltaik-Anlagen werden zusätzlich an die aktuellen Ausbauzahlen der Vormonate angepasst.

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