Eines der strengsten Fracking-Gesetze weltweit

Beschluss des Bundesrates Eines der strengsten Fracking-Gesetze weltweit

Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt unzulässig. Erlaubt sind vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, um Folgen für die Natur abschätzen zu können. Auch der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf nun zugestimmt.

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Fracking-Anlage bei Nacht

Ziel des Regelungspakets ist es, Umwelt und Gesundheit vor den Risiken dieser Technologie zu schützen.

Foto: picture alliance / dpa

"Wir müssen verantwortlich handeln – und das tun wir – mit einem der strengsten Fracking-Gesetze der Welt.", betonte Bundesumweltministerin Hendricks in der Sitzung des Bundesrates am 8. Juli. Der Bundesrat hat dem Entwurf zugestimmt. Die Länderkammer verzichtete auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Unbefristetes Verbot

"Kommerzielle unkonventionelle Fracking-Vorhaben sind in Deutschland damit bis auf weiteres nicht zulässig. Ich freue mich, dass die jetzt gefundene Lösung die Belange des Umwelt- und Gesundheitsschutzes über die bereits vor längerer Zeit in der Koalition vereinbarten Verbesserungen hinaus nochmals deutlich akzentuiert", hob die Ministerin in einem Statement am 22. Juni hervor.

Die Einigung sieht grundsätzlich ein Verbot von sogenanntem unkonventionellen Fracking bis mindestens 2021 vor - ein Unterschied zum Regierungsentwurf aus dem letzten Jahr. In fünf Jahren soll der Bundestag dann entscheiden, ob es bei den Regelungen bleibt. Das ist eine vergleichsweise strenge Vereinbarung. Denn macht der Bundestag dann nichts, würde das Verbot weiter gelten.

Vier Forschungsbohrungen zulässig

Um bestehende Kenntnislücken beim unkonventionellen Fracking zu schließen, sind deutschlandweit nur vier Probebohrungen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zulässig. "Die Erprobungsmaßnahmen sollen dem Zweck dienen, die Auswirkungen des Frackings auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen", hatte Hendricks erklärt. Oberhalb von 3.000 Metern Tiefe wird Fracking in Schiefer- und Kohleflöz-Gestein nicht erlaubt.

Die Forschungsvorhaben werden nur unter strengen Auflagen und mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung erlaubt. Hierdurch wird sichergestellt, dass in den Bundesländern, in denen Vorbehalte gegen das Fracking herrschen, die Möglichkeit besteht, auf politischer Ebene die Erteilung von Erlaubnissen für unkonventionelle Fracking-Vorhaben zu verhindern.

Stand der Technologie:
Die Fracking-Technologie zur Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten (wie Sand- und Karbonatgesteinen) kommt in Deutschland seit den 1960er Jahren zum Einsatz. Derzeit stammt rund ein Drittel der in Deutschland geförderten Erdgasmengen aus solchen Lagerstätten, die durch Fracking stimuliert worden sind.
Unkonventionelles Fracking ist die Anwendung in Ton-, Schiefer- und Mergelgesteinen und in Kohle führenden Schichten (Gewinnung von Schiefergas und Kohleflözgas) bei gleichzeitigem Einsatz der Horizontalbohrtechnik. Diese Technologie darf in Deutschland nur zu Forschungszwecken, unter strengen Vorgaben eingesetzt werden.

Vorschriften des Regelungspakets

Zum beschlossenen Regelungspaket gehören mehrere Vorschriften. Sie betreffen die Anwendung der Fracking-Technologie, aber auch andere Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Förderung von Erdgas oder Erdöl stehen. 

Im Einzelnen handelt es sich um:

  • ein Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften, um Verfahren der Fracking-Technologie zu untersagen und um Risiken zu minimieren,

  • ein Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und auf Kavernen (Hohlräume), welches Haftungsfragen regelt, sowie

  • eine Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen. Die Verordnung führt eine umfassende Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ein und regelt den Umgang mit Lagerstättenwasser.

Schärfere Regeln, mehr Schutzgebiete

Für alle Fracking-Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt. Das gilt auch für Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie, wenn wassergefährdende Stoffe eingesetzt werden oder das Vorhaben in einer Erdbebenzone liegt.

"Beim konventionellen Fracking sind eine Reihe weiterer wichtiger Akzentuierungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen worden.", erläuterte die Bundesumweltministerin. Diese beziehen unter anderem Mineralwasservorkommen, Heilquellen oder Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln in die gebietsbezogene Fracking-Verbotsregelung mit ein. Darin enthalten sind auch Naturschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen.

Was passiert beim Fracking?
Beim Fracking werden mit hydraulischem Druck über ein Bohrloch Risse in dichtem Untergrundgestein erzeugt. Dazu wird eine sogenannte Fracking-Flüssigkeit, ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien, mit hohem Druck in das Speichergestein verpresst. Gase und Flüssigkeiten können über entstandene Risse zur Bohrung zu fließen und darüber gefördert werden.

Schutz von Umwelt und Gesundheit vorrangig

Ziel des Fracking-Regelungspakets ist es, Umwelt und Gesundheit vor den Risiken des Einsatzes dieser Technologie zu schützen. Zugleich werden auch bei der herkömmlichen Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme die Sicherheits- und Umweltstandards erhöht und europäische Vorgaben umgesetzt. 

Mit dem Regelungspaket sollen auch Kenntnislücken zu den Auswirkungen von Fracking-Verfahren geschlossen werden. Das betrifft vor allem Verfahren in Schiefer-, Ton- und Mergelgestein sowie in Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Meter Tiefe, dem unkonventionellen Fracking. Diese Technologie wurde bisher in Deutschland nicht angewendet. 

Die Bundesregierung setzt eine unabhängige Expertenkommission ein, die die Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich begleitet, auswertet und dem Deutschen Bundestag entsprechend berichtet.