Europäische Hilfen für Fischereibetriebe

Fischerei Europäische Hilfen für Fischereibetriebe

Fischereibetriebe an der Nord- und Ostseeküste, die aufgrund der Corona-Pandemie vorläufig die Fischerei einstellen müssen, bekommen zusätzliche Hilfen. Das macht eine Änderung der Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds möglich.

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Fischerboote im Hafen

Viele Boote müssen aktuell im Hafen bleiben - Überbrückungsbeihilfen unterstützen die Fischer.

Foto: Getty Images/Westend61

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds national umgesetzt und damit schnelle und flexible Hilfen für die betroffenen Betriebe möglich gemacht.

Das BMEL gewährt Überbrückungsbeihilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder. Zum Beispiel erhält ein Krabbenfischer mit üblicher Größe des Fischereifahrzeugs bei 30 Stilllegetagen eine Überbrückungsbeihilfe in Höhe von 7.200 Euro. Die Hilfsmaßnahmen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Sie sind auch im Bereich der Aquakultur sowie der Binnenfischerei möglich. Weitere Informationen des BMEL finden Sie hier .