Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Einreise nach Deutschland wird wieder einfacher: Seit 3. März ist kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesen. Hintergrund ist eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung. Demnach gelten keine Länder mehr aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante als Hochrisikogebiet.
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Die Bundesregierung hat am 1. März im sogenannten Umlaufverfahren die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Am 3. März ist sie in Kraft getreten. Was hat sich geändert?
Neue Einstufung von Hochrisikogebieten
Künftig wird die anzunehmende Krankheitsschwere bei der Einstufung von Hochrisikogebieten stärker berücksichtigt. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt nur noch für solche Gebiete, in denen ein gefährlicheres Virus als Omikron grassiert. Das wäre etwa bei erneuter Verbreitung der Delta-Variante der Fall.
Laut Robert-Koch-Institut hat Deutschland nun alle Corona-Hochrisikogebiete von der Liste gestrichen. Ist ein Land kein Hochrisikogebiet mehr, entfällt für Reisende die elektronischen Einreiseanmeldung.
Generell gilt weiterhin bei Einreise die 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet). Neu ist: Als vollständig geimpft gilt bei der Einreise EU-weit, wenn drei Einzelimpfungen erfolgt sind oder seit der zweiten Impfung nicht mehr als 270 Tage vergangen sind. Die Kriterien für den Impfnachweis finden sich in § 2 Nummer 10 Coronavirus-Einreiseverordnung.
Die Einstufung von Risikogebieten kann sich kurzfristig ändern. Deshalb sollten Reisende unbedingt prüfen, ob die Länder, in denen sie sich in den vergangenen zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten haben, als Risikogebiete eingestuft sind.
Erleichterungen für Kinder
Werden Länder erneut als Hochrisikogebiet ausgewiesen, gibt es mit der geänderten Einreisverordnung künftig Erleichterungen für Kinder. Unter Sechsjährige, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland zurückreisen, müssen nicht mehr in Quarantäne. Bislang mussten sie fünf Tage in Absonderung, die sie nicht durch einen negativen Test vorzeitig beenden konnten. Nur bei Vorlage eines Genesenen- oder Impfnachweises waren die Kinder von der Quarantäne befreit.
Kinder zwischen sechs und zwölf Jahre können jetzt die Quarantäne direkt durch eine negative Testung beenden. Können sie diese nicht vorweisen, endet die Quarantäne wie bislang automatisch nach fünf Tagen.
Die 3G-Nachweispflicht entfällt nun generell für Kinder bis zwölf Jahre. Sie müssen bei Einreise aus dem Ausland nicht mehr vorweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bislang galt das nur für Kinder bis sechs Jahren.
Die Pflicht, bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet einen Testnachweis vorzulegen, der auf einer Testung mittels Nukleinsäure-Nachweis beruht (zum Beispiel PCR), gilt nun ebenfalls erst ab Vollendung des zwölften Lebensjahres.
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