Bundestagswahl am 24. September

Kabinett empfiehlt Wahltermin Bundestagswahl am 24. September

Die Bundesregierung hat eine Empfehlung für den Termin der nächsten Bundestagswahl beschlossen. Sie schlägt dem Bundespräsidenten den 24. September 2017 als Tag für die Wahl des 19. Deutschen Bundestages vor.

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Bei ihrer Entscheidung hat die Bundesregierung die terminlichen Präferenzen der Länder und der Bundestagsfraktionen berücksichtigt. Eine Rolle für die Empfehlung spielten auch die Schulferien in den Ländern.

Nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz muss der 19. Deutsche Bundestag zwischen dem 23. August 2017 und dem 22. Oktober 2017 gewählt werden. Nach Paragraph 16 Satz 1 Bundeswahlgesetz wird der Wahltag vom Bundespräsidenten bestimmt. Üblicherweise schlägt die Bundesregierung ihm einen Termin vor. Die Wahlen müssen an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Berechnung des Wahltermins

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Endet die Wahlperiode des Bundestages vorzeitig, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden.

Die Wahlperiode des 18. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 22. Oktober 2013 begonnen. Frühester Termin für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag wäre somit Mittwoch, der 23. August 2017 und der späteste Termin Sonntag, der 22. Oktober 2017.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.