Fragen und Antworten zum Bundeshaushalt 2026
Die Bundesregierung führt ihre Investitionsoffensive fort: für verlässliche Verkehrsinfrastruktur, gute Bildung, eine umfassende Digitalisierung, neuen Wohnraum sowie die innere und äußere Sicherheit. Der Haushalt 2026 wurde nun im Bundestag beschlossen.
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sprach im Deutschen Bundestag zum Haushalt 2026.
Foto: picture alliance/dpa/Nietfeld
Mit dem Bundeshaushalt 2026 knüpft die Bundesregierung an die Verabschiedung des Haushaltes 2025 Ende Juni an und verstärkt den eingeleiteten Politikwechsel.
Oberstes Ziel ist es, sowohl die Wachstumspotenziale der Wirtschaft zu stärken und den Wohlstand aller Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Dabei leiten die Bundesregierung drei finanzpolitische Prioritäten: Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung.
Das Kabinett hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 im Juli auf den Weg gebracht. Ende November hat der Bundestag ihn beschlossen. Im Dezember muss noch der Bundesrat sein Votum abgeben.
Merz: Wirtschaft wettbewerbsfähig machen
In der Generaldebatte im Bundestag am 26. November hob Bundeskanzler Friedrich Merz die Bedeutung eines stärkeren Wirtschaftswachstums hervor. "Wir müssen unsere Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig machen, damit unsere Unternehmen auch bei neuen und schwierigsten geoökonomischen Bedingungen wachsen können, innovativ sein können, Arbeitsplätze schaffen können." Deshalb hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen in diesem Jahr beschlossen.
So werde mit dem Wachstumsbooster „insbesondere die Lage der Unternehmenssteuer verbessert“, betonte der Bundeskanzler. „Wir haben Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen, die attraktiv sind, attraktive Bedingungen geschaffen für Investitionen in Deutschland und danach eine Absenkung der Körperschaftsteuer auf ein Niveau, das wir in Deutschland noch nie gehabt haben.“
Die Bundesregierung hat zudem Beschlüsse auf den Weg gebracht, die das Ziel haben, Energiekosten zu senken, Bürokratie abzubauen und Digitalisierung voranzutreiben. Der Kanzler betonte aber zugleich, dass noch viel passieren müsse: „Wir stehen erst am Anfang der Reformen, die unser Land so dringend benötigt.”
Klingbeil: „Wir wollen ein starkes Land und dafür arbeitet diese Koalition jeden Tag”
Die Koalition habe in den ersten sechs Monaten vieles angepackt. „Wir haben das Sondervermögen auf den Weg gebracht – mit 500 Milliarden Euro. Das Geld kann jetzt fließen. Und auch wenn hier immer wieder von zusätzlichen Schulden geredet wird, es sind erstmal Investitionen in die Zukunftsfähigkeit und die Modernisierung unseres Landes”, so Bundesfinanzminister Klingbeil in seiner Bundestagsrede zum Bundeshaushalt 2026.
Klingbeil betonte zudem, dass die Bundesregierung Schritte unternommen habe, um Unternehmen deutlich zu entlasten. „Wir nehmen zehn Milliarden Euro in die Hand, um die Energiekosten zu senken, wir bauen Bürokratie ab”, so der Bundesfinanzminister. Die Regierung lehne sich nun aber nicht zufrieden zurück, sondern wisse, dass große Aufgaben noch zu bewältigen seien.
Fragen und Antworten zum Haushaltsentwurf 2026:
Der Bundeshaushalt 2026 sieht Ausgaben von knapp 525 Milliarden Euro vor. Die Neuverschuldung steigt nächstes Jahr auf voraussichtlich 98 Milliarden Euro – jeweils ohne Sondervermögen. Rechnet man das Sondervermögen hinzu, steigt die Neuverschuldung 2026 auf etwa 180 Milliarden Euro.
Die Investitionen des Bundes – inklusive des Klima- und Transformationsfonds und neuem Sondervermögen – belaufen sich 2026 auf über 128 Milliarden Euro.
Mit der bereits in diesem Jahr begonnenen massiven Investitionsoffensive soll Deutschland wieder nach vorne gebracht werden – mit einem umfassenden Modernisierungskurs und Investitionen in Schienen, Brücken und Straßen, Schulen und Kitas, in neuen Wohnraum, die Digitalisierung, die Krankenhausinfrastruktur, Klimaschutz sowie in die innere und äußere Sicherheit.
Dafür nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand: Geplant sind Rekordinvestitionen von über 128 Milliarden Euro im Jahr 2026. Ein Großteil davon kommt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Wesentliche Schwerpunkte sind hier Investitionen in Straße, Schiene und Wasserwege. Insgesamt stehen für die klassischen Verkehrsinvestitionen über 34 Milliarden Euro bereit. Weitere Mittel sind unter anderem für Digitalisierung und die Krankenhausinfrastruktur vorgesehen.
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz hat die Bundesregierung eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen in die Modernisierung Deutschlands geschaffen. Über eine Laufzeit von 12 Jahren steht ein Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zur Verfügung.
Mit den zusätzlichen Ausgaben für Investitionen gehen positive Effekte auf das wirtschaftliche Wachstum einher. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung – mit Maßnahmen wie dem beschlossenen Investitionssofortprogramm (unter anderem Abschreibungen für Unternehmen, Förderung betrieblicher E-Mobilität und die Senkung der Körperschaftssteuer), dem Bauturbo, dem Standortfördergesetz und der Hightech-Agenda – wichtige Weichen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu entlasten: Neben Investitionen sind im Bundeshaushalt 2026 daher auch Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Diese umfassen unter anderem die folgenden Punkte:
- Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land.
- Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie: Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag und Beitrag zur Preisstabilisierung.
- Senkung der Energiepreise: Entlastung durch Senkung der Netzentgelte, Abschaffung der Gasspeicherumlage und Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe.
Für die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen bei den Energiekosten sind knapp zehn Milliarden Euro im kommenden Jahr geplant.
Klar ist auch: die finanziellen Spielräume sind besonders in den kommenden Jahren deutlich eingeschränkt. Daher wird der Fokus verstärkt auch auf der Konsolidierung liegen.
Die weltpolitische Lage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert, vor allem auch in Europa. Der Handlungsbedarf ist hoch: Die Bundesregierung investiert deshalb massiv in Sicherheit und Verteidigung, damit Deutschland abschreckungs- und verteidigungsfähig ist.
Der Verteidigungsetat wird von 62,4 Milliarden Euro auf 82,7 Milliarden Euro im Jahr 2026 steigen. Hinzu kommen 25,5 Milliarden Euro aus dem Sonderetat für die Bundeswehr. Mit den Mitteln sollen vor allem große Rüstungsprojekte und die Beschaffung von Munition finanziert werden. Es gilt, Fähigkeitslücken zu schließen und die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Außerdem wird die Bundeswehr um bis zu 10.000 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten im Jahr 2026 gestärkt.
Bis 2029 sollen die Verteidigungsausgaben zudem schrittweise erhöht werden, sodass eine NATO -Quote von 3,5 Prozent erreicht wird. Deutschland bekennt sich damit zu seiner Verantwortung in der NATO und zu einer starken europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Deutschland steht weiter fest an der Seite der Ukraine: Die Unterstützung der Ukraine, militärisch und zivil, wird daher auch in den künftigen Haushalten sichergestellt. Für das Jahr 2026 sind rund 11,5 Milliarden Euro an Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen.
Neben der äußeren stärkt die Bundesregierung auch die innere Sicherheit. Die Ausgaben dafür belaufen sich auf etwa 16 Milliarden Euro. Schwerpunkte sind der Zivilschutz und die Katastrophenhilfe sowie die Stärkung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt, auch zur Eindämmung illegaler Migration. Die Bundespolizei soll beispielsweise 2026 mit 1.000 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten verstärkt werden.
Die höhere Neuverschuldung ist kein Selbstzweck. Die Schließung der Finanzlücken besonders ab 2027 ist eine zentrale finanzpolitische Herausforderung für die nächsten Monate und Jahre. In erster Linie geht es aber insbesondere darum, massiv in die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit zu investieren. Zudem müssen die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte bei der Infrastruktur aufgeholt werden. Und auf diese Investitionen beschränken sich die erweiterten Verschuldungsmöglichkeiten.
Die Schuldenregel ist geltendes Verfassungsrecht. Im März 2025 hat der Deutsche Bundestag jedoch eine Reform beschlossen, die eine teilweise Aussetzung beziehungsweise Lockerung vorsieht.
Grundsätzlich: Mit einer Reform der Schuldenregel soll die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen dauerhaft gesichert werden – während dauerhaft Investitionen in die Stärkung unseres Landes möglich sind. Die Bundesregierung hat deshalb eine Expertenkommission unter Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Länder eingesetzt. Sie soll einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse entwickeln.
Der Konsolidierungsdruck auf den Haushalt ist groß. Daher ist es umso wichtiger, die Wirtschaft wieder zu beleben und einen Anstieg der Steuereinnahmen zu erreichen. Zugleich muss gespart werden. Die Bundesregierung hat daher vereinbart, alle Vorhaben dieser Legislaturperiode unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Es gilt das Prinzip, in die Zukunft zu investieren und zugleich zu konsolidieren.
Ende November hat der Bundestag über den Haushalt 2026 abgestimmt und ihn beschlossen, im Dezember muss noch der Bundesrat sein Votum abgeben. Anschließend wird das Gesetz zum Haushalt an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung übermittelt.