Mehr Investitionen für gute Arbeitsplätze und Wachstum

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Im Bundesrat beschlossen Mehr Investitionen für gute Arbeitsplätze und Wachstum

Die Bundesregierung will weitere Impulse für mehr private Investitionen setzen. Bundestag und Bundesrat haben ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Wie die Bedingungen für neue Investitionen von innovativen Unternehmen und Start-upsverbessert werden sollen.

2 Min. Lesedauer

Eine Frau und ein Mann stehen in einem Büro vor einem Laptop.

Vor allem junge und innovative Unternehmen sollen von dem Standortfördergesetz profitieren, etwa durch verbesserte Finanzierungsbedingungen.

Foto: Getty Images/HinterhausProductions

Den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder stark machen – das ist das Ziel der Bundesregierung. Das beschlossene Standortfördergesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung eines wettbewerbsfähigen Landes. Es soll klare Impulse für mehr private Investitionen setzen. Die Bundesregierung möchte es jungen und innovativen Unternehmen erleichtern, in Deutschland zu investieren. 

Die Bundesregierung brachte das Standortfördergesetz am 10. September auf den Weg. Am 19. Dezember beschloss der Bundestag den Gesetzesentwurf. Der Bundesrat stimmte am 30. Januar zu.

Drei inhaltliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Für kleine Unternehmen und Start-ups soll der Kapitalmarktzugang erleichtert werden. Der Fondsmarkt soll gefördert werden.
  • Die steuerlichen Rahmenbedingungen sollen verbessert werden. Dadurch werden Anreize geschaffen, etwa in Infrastruktur und erneuerbare Energien zu investieren.
  • Überflüssige Bürokratie wird abgeschafft. So sollen etwa Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten verschlankt oder ganz gestrichen werden. 

Dadurch sollen die Wirtschaft um etwa 76 Millionen Euro und die Verwaltung um etwa 14 Millionen Euro jährlich entlastet werden.

Seit Amtsantritt arbeitet die Bundesregierung kontinuierlich am Bürokratierückbau . Das Standortfördergesetz trägt neben vielen weiteren Maßnahmen zu einem bisherigen Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung von insgesamt mehr als 3 Milliarden Euro bei.

Anreize für private Investitionen

Vor allem kleine, junge und innovative Unternehmen sollen von dem neuen Gesetz profitieren, indem die Finanzierungsbedingungen verbessert werden. Konkret sollen die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital), verbessert werden. So sollen etwa Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, vorgenommen werden. 

Die vorgeschlagenen Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagengesetzbuch sollen dafür sorgen, dass für den Abbau dieser Investitions-Hemmnisse ein rechtssicherer Rahmen geschaffen wird. 

„Wir schaffen Anreize für mehr private Investitionen, vor allem in Infrastruktur und erneuerbare Energien“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zu dem Gesetzentwurf. „In Fonds angelegtes Geld soll noch stärker dort ankommen, wo wir es brauchen: bei Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Vereinfachung von Prozessen

Neben den Anreizen für Investitionen soll mit dem Gesetzentwurf auch die Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich vorangebracht werden. Dazu gehören unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigenpflichten, die Einstellung des Millionenkreditmeldewesens und Erleichterungen bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige. 

Weitere Informationen zum Standortfördergesetz lesen Sie beim Bundesfinanzministerium.