Bund entlastet Länder und Kommunen

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Im Kabinett beschlossen Bund entlastet Länder und Kommunen

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bis 2029 jährlich mit insgesamt etwa einer Milliarde Euro. Damit können Städte und Gemeinden verstärkt ihre Schulden abbauen – und zugleich besser in die wichtige Infrastruktur und Dienstleistungen vor Ort investieren.

2 Min. Lesedauer

Blick aus der Vogelperspektive auf die Kommune Reutlingen

Deutschlandweit sollen mit dem Gesetz entlastete Länder und ihre Kommunen etwa in Straßen, Schulen, Kitas und bürgernahe Dienstleistungen investieren können.

Foto: E+/Getty Images

Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro will der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell unterstützen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Hintergrund sind kaputte Straßen, sanierungsbedürftige Kitas und Schulgebäude, wenige Service-Zeiten der Bürgerbüros: In vielen Städten und Gemeinden müssen Bürgerinnen und Bürger Einschränkungen wie diese in Kauf nehmen.

Der Grund: Viele Kommunen in Deutschland haben mit einer hohen Schuldenlast zu kämpfen. Insgesamt lag das Minus im vergangenen Jahr nach aktuellem Stand bei etwa 32 Milliarden Euro. 

Kommunen müssen handlungsfähig sein 

Dadurch haben insbesondere finanzschwache Kommunen Probleme, genügend Geld in Infrastruktur und freiwillige Dienstleistungen zu investieren, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen sollen. Die Zuständigkeit für die finanzielle Ausstattung der Kommunen liegt bei den Ländern. Der Bundesregierung ist es jedoch ein wichtiges Anliegen, dass die Kommunen handlungsfähig sind und sie vor Ort investieren können. 

Denn Menschen erleben gerade vor Ort, ob der Staat funktioniert und Straßen, Schulen und Kitas in einem guten Zustand sind. Damit dies gelingen kann, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen beschlossen. 

Die Unterstützung besteht aus drei Elementen: 

  • 250 Millionen Euro gehen jährlich an finanzschwache Flächenländer. Ziel ist, sie damit bei der Bedienung der kommunalen Altschulden zu unterstützen. Konkret sollen die Sonderlasten, die sich aus übermäßigen kommunalen Liquiditätskreditbeständen ergeben, ausgeglichen werden. 

  • Zur Entlastung ostdeutscher Länder für Rentenzahlungen aus dem Versorgungssystem der ehemaligen DDR stellt der Bund jährlich etwa 350 Millionen Euro zur Verfügung. Ihr Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung sinkt von 2026 bis 2029 von 50 auf 40 Prozent. 

  • Die finanzstarken Länder erhalten jährlich insgesamt etwa 400 Millionen Euro. Hintergrund ist, dass sie innerhalb des Länderfinanzausgleichs die Kosten zur Unterstützung der finanzschwächeren Länder zu tragen haben. Zur Finanzierung senkt der Bund die Umsatzsteuerabschläge, die der Bund von den finanzstarken Ländern erhebt. 

Der Gesetzentwurf steht für eine faire Aufgaben- und Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Klar ist: Finanziell ausreichend ausgestattete Kommunen und ein gut funktionierendes Gemeinwesen stärken unsere Demokratie.

Weitere Unterstützung durch den Bund

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung der Länder und Kommunen ergriffen. So stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Dieses Geld können die Länder flexibel einsetzen, auch für Investitionen in die Infrastruktur ihrer Kommunen. 

Darüber hinaus werden Mindereinnahmen des Investitions-Sofortprogramms weitgehend vom Bund getragen. Einnahmeausfälle der Kommunen von etwa 13,5 Milliarden Euro werden durch Anpassung der Festbeträge bei der Umsatzsteuer sogar vollständig übernommen.