Botschaften helfen Reisenden im Notfall

Notfälle im Urlaub Botschaften helfen Reisenden im Notfall

Der Pass ist weg, ein Autounfall passiert oder Reisende sind Opfer einer Straftat geworden - die deutschen Botschaften und Konsulate können im Ausland gezielt unterstützen. Was ist möglich bei Notfällen im Urlaub? Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten.

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'Auswärtiges Amt' steht am 30.07.2012 auf der Außenmauer des Ministeriums in Berlin.

Auswärtiges Amt: Die deutschen Auslandsvertretungen unterstützen Reisende im Notfall im Ausland.

Foto: picture alliance / dpa

Was, wenn der Pass weg ist?

Geht der Pass verloren oder wird gestohlen, können Konsularbeamte ein Dokument ausstellen, das die Heimreise ermöglicht - den "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland". Um die Identitätsprüfung in der deutschen Vertretung vor Ort zu erleichtern, ist es ratsam, Ausweiskopien mit sich zu führen. In bestimmten Fällen darf auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, etwa wenn der Aufenthalt im Ausland länger dauert oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist.

Kraftfahrzeugpapiere, Führerschein und Personalausweis können nur von den Behörden in Deutschland neu ausgestellt werden. Grundsätzlich gilt: Die deutschen Vertretungen im Ausland können und dürfen diese nicht ersetzen. Sie helfen in Notfällen.

Und wenn man im Ausland ohne Geld dasteht?

Grundsätzlich darf das Auswärtige Amt keine direkte finanzielle Unterstützung leisten. Die Konsularbeamten helfen jedoch, wenn Verwandten oder Freunden in der Heimat Geld überweisen. (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer). In Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, kann eine Überweisung über die Auslandsvertretung angeboten werden.

Finanzielle Unterstützung ist nach dem Konsulargesetz nur in streng definierten Einzelfällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall besteht nur, wenn keine Möglichkeit gegeben ist, die Notlage auf eine andere Weise zu beheben. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Fall zurückzuzahlen.

Gibt es Hilfe bei Erkrankungen?

Deutsche, die bei einer Reise erkranken, können sich von der Auslandsvertretung Fachärzte und Krankenhäuser nennen lassen. Auch Dolmetscher zur Verständigung mit dem medizinischen Personal werden von Botschaften und Konsulaten vermittelt.

In Todesfällen bittet die Auslandsvertretung die örtliche Polizei um Verständigung der Angehörigen in Deutschland. Für weitere Nachfragen zu den Umständen des Todes und umfangreiche Informationen zur Bestattung im Ausland können die Konsularbeamten kontaktiert werden.

Überführungskosten von Toten werden nicht verauslagt. Konsularbeamte können jedoch die Sterbeurkunde als echtes Dokument des Gastlandes anerkennen, es somit "legalisieren" und eine beglaubigte Übersetzung beifügen.

Was passiert nach Straftaten oder Gewaltverbrechen?

Auf Wunsch vermitteln Auslandsvertretungen Ärzte und Rechtsberatung. Darüber hinaus unterstützen sie dabei, die Gewalttat bei der zuständigen Polizeibehörde zu melden und helfen, Anzeige zu erstatten.

Was kann man tun, wenn ein Reisender vermisst wird?

Im Vermisstenfall kann die Auslandsvertretung als erster Ansprechpartner hilfreich sein. Sie weiß, wie weitere Nachforschungen in die Wege geleitet werden können, wie beispielsweise die lokale Polizei einzuschalten. Die Kostenübernahme bei enorm hohen Ausgaben für eine Such- und Rettungsaktion ist dabei nicht möglich.

Welche Hilfe ist im Fall einer Inhaftierung möglich?

Botschaften und Konsulate haben keinen Einfluss auf das Strafverfahren: Wenn ein Reisender im Ausland inhaftiert wird, können Konsularbeamte diesen weder vor Gericht vertreten noch anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen. Dennoch steht die jeweilige Auslandsvertretung fortlaufend als Ansprechpartner zur Verfügung und hilft aktiv bei der Vermittlung von Rechtsbeistand.

Die so genannte Wiener Konvention verlangt, dass die Behörden des Urlaubslandes im Falle einer Inhaftierung auf Verlangen des Betroffenen die deutsche Botschaft unverzüglich unterrichten.

Was passiert bei Naturkatastrophen oder Unruhen?

Kriege, Revolutionen und Naturkatastrophen können das Urlaubsparadies unerwartet zum gefährlichen Aufenthaltsort werden lassen. Das Auswärtige Amt evakuiert deutsche Staatsangehörige in solchen Fällen oder unterstützt mittelbar bei der Ausreise. Die Teilnahme an einer solchen Evakuierung ist freiwillig und aufgrund geltender Rechtsvorschriften kostenpflichtig.

Wichtige Informationen vor der Reise:

Das Auswärtige Amt informiert fortlaufend über politische, soziale und ökologische Unwägbarkeiten im Urlaubsland: Reisewarnungen

Einige Botschaften und Konsulate haben einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der außerhalb der normalen Geschäftszeiten erreichbar ist. Es ist ratsam, diese Nummer bei der Reise mitzuführen. Hilfreich ist die App "Sicher Reisen" des Auswärtigen Amts.