Ethikkommission prüft jeden Einzelfall

Bericht zu Präimplantationsdiagnostik Ethikkommission prüft jeden Einzelfall

Im Jahr 2018 wurde 319 Anträgen zugestimmt, künstlich gezeugte Embryos auf genetische Defekte zu untersuchen. 23 Anträge wurden abgelehnt. Das Bundeskabinett hat den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik beschlossen.

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Untersuchung von Eizellen im Kinderwunschzentrum Leipzig.

Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik trat 2011 in Kraft.

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Alle vier Jahre legt die Bundesregierung einen Bericht über die Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) vor. Aktuell zeigt sich: Die Zahl der Anträge ist seit 2015 kontinuierlich gestiegen. Allerdings liegt sie im erwarteten Rahmen von 300 Anträgen jährlich. Der Bericht der Bundesregierung, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, wird dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Er soll dem Gesetzgeber eine verlässliche Grundlage liefern, um die Praxis der PID überprüfen und die Konsequenzen aus der Anerkennung von PID verlässlich einschätzen zu können.

Präimplantationsdiagnostik ist die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung gezeugten Embryos. Sie wird durchgeführt, bevor der Embryo in die Gebärmutter gepflanzt wird.

PID nur in Ausnahmefällen

Das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik trat 2011 in Kraft. Damals wurde ein grundsätzliches Verbot der PID in das Embryonenschutzgesetz eingefügt. Gleichzeitig wurden jedoch Ausnahmen formuliert, in denen es zulässig ist, eine PID durchzuführen.

Mit der PID erhalten Paare, für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit vorliegt, die Möglichkeit, Gendefekte frühzeitig zu erkennen. Damit soll einem späteren Schwangerschaftsabbruch vorgebeugt werden. Zudem können bei der Untersuchung schwerwiegende Schädigungen des Embryos festgestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würden. Worauf die Embryonen im Speziellen untersucht werden, richtet sich nach den genetischen Gegebenheiten der Eltern und deren Familien.

Anonymisierte Daten von elf Zentren

Ende September 2019 waren in Deutschland elf Zentren für die Durchführung der PID zugelassen. Sie liefern jährlich bestimmte anonymisierte Daten an die Zentralstelle beim Paul-Ehrlich-Institut. Bundesweit gibt es darüber hinaus fünf Ethikkommissionen für PID. Sie bewerten die Anträge auf Durchführung einer solchen Diagnostik. Die Kommissionen stehen in regelmäßigen Austausch, um ein bundeseinheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Nach geltendem Recht wird die PID nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Deren Kosten belaufen sich je nach Untersuchung auf etwa 3.000 bis 20.000 Euro.