Umweltbundesamt sieht keine erhöhte Ansteckungsgefahr beim Baden

Ein Spaziergänger wandert am Ufer eines Sees entlang. Im Vordergrund steht ein Hinweisschild über den Mindestabstand von 1,5 Metern.

Auch am See ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

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Beim Baden im See oder im Freibad besteht laut Umweltbundesamt keine erhöhte Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus. Durch die Verdünnung im Wasser bezeihungsweise die ständige Wasseraufbereitung im Frei- und Hallenbad ist eine Infektion äußerst unwahrscheinlich. Auch die WHO sieht keine Hinweise auf eine Übertragung des Coronavirus über das Wasser. Grundsätzlich sollten aber Personen, die unter einer akuten Atemwegsinfektion oder Durchfallerkrankung leiden, nicht baden gehen, um andere nicht zu gefährden.

Regeln und Einschränkungen

Für den Besuch am See oder im Freibad gilt: Halten Sie die Kontaktbeschränkungen sowie einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein und beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln. Viele Bäder sind dazu übergegangen, den Einlass zu beschränken und Innenduschen und Umkleidekabinen zu sperren. Informieren Sie sich über die Regeln direkt bei Ihrem Bundesland , vor Ort in der Gemeinde oder beim jeweiligen Betreiber des Bades. Fragen und Antworten zum Baden trotz Corona finden Sie hier