Aydan Özoğuz zum Anerkennungsgesetz: Lebensleistung anerkennen und Potentiale nutzen

Hierzu erklärt Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:

„Viele Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind, bringen gute Ausbildungsabschlüsse mit. Zu lange wurden die Lebensleistung und das Potential dieser Fachkräfte nicht anerkannt. Das Bild von Taxi fahrenden Ärzten und Ingenieuren war keine Zuspitzung, sondern entsprach der Realität.

Die Ergebnisse des jetzt vorgelegten Berichts zur Wirksamkeit des Anerkennungsgesetzes zeigen, dass sich seit 2012 vieles zum Besseren entwickelt hat. Fachkräfte mit Zuwanderungsgeschichte haben seit dem 1. April 2012 einen Anspruch auf Überprüfung, ob ihre mitgebrachten Abschlüsse vergleichbar sind mit solchen, die im Inland erworben können. Allein im ersten Jahr gab es rund 11.000 Vergleichsverfahren, 8.000 Entscheidungen wurden getroffen, von denen 82 Prozent mit der vollen Anerkennung abgeschlossen wurden.

Für viele Tausend Frauen und Männer bedeutet das eine neue Arbeits- und Lebensperspektive in Deutschland. Endlich wird eine angemessene Integration in den Arbeitsmarkt und damit eine bessere gesellschaftliche Teilhabe für diese Menschen ermöglicht. Gleichzeitig wird die Fachkräftebasis für die deutsche Wirtschaft gesichert. Also eine echte „Win-win-Situation“ für alle Beteiligten.

Gewinner sind vor allem jene, die Abschlüsse aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitbringen. Das Monitoring zeigt, dass hier die Anerkennung schnell und problemlos läuft. Fragen wirft der Bericht aber bei Abschlüssen auf, die aus sogenannten Drittstaaten mitgebracht werden. Die Verfahren sind hier deutlich länger, die Anerkennungsquote erheblich niedriger.

Um den Potentialen und den individuellen Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich gerecht werden zu können, müssen wir uns künftig noch stärker mit in Drittstaaten erworbenen Berufsqualifikationen beschäftigen.

Auch könnten Aufenthaltsrecht und Beschäftigungsrecht noch besser mit dem Anerkennungsgesetz verzahnt werden.“

Link zur Homepage „Anerkennung in Deutschland“ des BMBF: www.anerkennung-in-deutschland.de