Aufschlussreiches Beschwerde-Portal

Individuelle Gesundheitsleistungen Aufschlussreiches Beschwerde-Portal

Kostenpflichtige Glaukom-Untersuchung oder Hautkrebs-Früherkennung mit Dermatoskop-Einsatz - hierüber beschwerten sich Patienten am häufigsten auf der Internetseite www.igel-ärger.de. Die Bundesregierung unterstützt dieses Informations- und Beschwerde-Forum.

2 Min. Lesedauer

Arzt in Patient im Gespräch

Gut und umfassend informiert über individuelle Gesundheitsleistungen erspart viele Beschwerden.

Foto: Burkhard Peter

Das Internetportal existiert seit einem Jahr. Einerseits informiert www.igel-ärger.de Verbraucherinnen und Verbrauchern über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt. Andererseits ist das Portal ein Forum, auf dem sie über ihre persönlichen Erfahrungen berichten können.

Bereits 1.500 Beschwerden eingegangen

Und das tun sie: Mit 1.500 Beschwerden ist das Portal ein viel genutztes Forum. Dabei zeigen die Einträge deutlich, dass Ärzte die Regeln des Patientenrechtegesetzes in der Praxis zum Teil nicht einhalten.

Denn eigentlich sind Ärzte verpflichtet, Patienten in einem persönlichen Gespräch über Kosten und Nutzen einer Komfortbehandlung aufzuklären. Und zwar vor der grundsätzlichen Entscheidung des Patienten dafür oder dagegen. Nur so kann die Zusatzleistung vor Behandlungsbeginn vertraglich vereinbart werden. Es bildet nach der Behandlung die Grundlage für die Abrechnung.

Unsicherheit der Patienten ausgenutzt

Neun von zehn Patienten schilderten, dass sie sich zu einem Ja für eine Individuelle Gesundheitsleistung gedrängt fühlten. Ein Drittel der Eintragenden gab an, dass eine Behandlung nur nach Zustimmung zu einer IGeL erfolgte. Etwas mehr beklagten, dass sie trotz fehlender schriftlicher Einwilligung nach der Behandlung zur Kasse gebeten wurden.

Auch über Behandlungsalternativen der Krankenkassen mangelte die Aufklärung. Mehr als jeder Zweite beschwerte sich darüber. Und jede fünfte Meldung handelt davon, dass der Patient bereits im Vorzimmer seine Zustimmung zu einer IGeL auf einem Formular ankreuzen und unterschreiben musste.

Patient und Arzt auf Augenhöhe

Mit IGeL treten Ärzte an Patienten heran, als seien sie nur damit auf dem neuesten Stand der Technik und so optimal medizinisch versorgt. Just der medizinische Nutzen ist jedoch teilweise umstritten.

Ärzte können gleichwohl frei entscheiden, welche medizinische Zusatzbehandlungen sie neben den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. Sie entscheiden auch, wie oft sie diese Extras gegen ein Honorar anbieten. Auf dem Gesundheitsmarkt bilden Patienten damit die Kunden und Ärzte die Verkäufer von Zusatzleistungen.

Wenn der Verbraucherschutz dabei gewahrt sein solle, müssten sich Patienten und Ärzte jedoch auf Augenhöhe begegnen, forderte Staatssekretär Gerd Billen. Das von der Bundesregierung geförderte Portal will dazu einen Beitrag leisten. Viel gewonnen ist deshalb bereits, wenn sich Patienten rechtszeitig informieren. So erreichen sie mehr Sicherheit und können etwaige Angebote hinterfragen und abwehren.