Weniger Antibiotika in der Tiermast

Antibiotika-Resistenzstrategie Weniger Antibiotika in der Tiermast

Die Bundesregierung hat den Bericht des Bundesagrarministeriums zum Antibiotika-Minimierungskonzept in der Tiermast zur Kenntnis genommen. Wichtigstes Ergebnis: Das 2014 eingeführte Konzept hat sich als grundsätzlich geeignet erwiesen, den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren.

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Kälber im Stall.

Der Einsatz von Antibiotika bei Tieren folgt klaren Vorschriften.

Foto: picture alliance / blickwinkel

Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurde 2014 erstmals in Deutschland ein Konzept zur Antibiotika-Reduzierung in der Tiermast (Mastferkel, Mastschweine, Mastkälber, Mastrinder, Masthühner und Mastputen) erstellt. Zugleich wurde vereinbart, dem Deutschen Bundestag nach fünf Jahren einen Bericht über die Wirksamkeit des Konzepts vorzulegen.

Der vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommene Bericht betont, dass das Konzept grundsätzlich zur Antibiotikareduzierung in der Tierhaltung geeignet ist. Zugleich zeigt er auf, dass sich der reduzierte und sorgfältige Einsatz von Antibiotika positiv auf die Verhinderung von Antibiotika-Resistenzen bei den genannten Nutztierarten auswirkt.

Die Ergebnisse im Einzelnen

Insgesamt konnten bei den Antibiotika-Abgabemengen, den Verbrauchsmengen sowie den betrieblichen Therapiehäufigkeiten Reduzierungen erreicht werden.

Die Betrachtung der einzelnen Nutztierarten zeigt jedoch: Die Reduktion ist im Wesentlichen durch geringere Verbrauchsmengen einzelner Antibiotika-Wirkstoffklassen bei Mastferkeln und -schweinen bedingt. Die Entwicklung bei Masthühnern, -puten, - kälbern und -rindern hat dagegen wenig zur Verringerung des Verbrauchs beigetragen.

Von 2011 bis 2017 wurden von den pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern insgesamt 57 Prozent weniger Antibiotika an Tierärzte abgegebenen, wobei der Rückgang von 2014 bis 2017 am stärksten ausfiel.

Die Gesamtverbrauchsmenge antibiotischer Wirkstoffe sank vom 2. Halbjahr 2014 zum 2. Halbjahr 2017 um insgesamt 94 Tonnen (von 298 Tonnen auf 204 Tonnen). Das sind rund 31 Prozent.

Die Betriebsgröße hatte erheblichen Einfluss auf die Therapiehäufigkeit bei allen Nutztierarten. In großen Betrieben wurde eine höhere Therapiehäufigkeit festgestellt, was darauf hinweist, dass die Tiere dort häufiger antibiotisch behandelt wurden als in kleineren Betrieben.

Der Bericht stellt weiter fest, dass ein Schlüssel zur Vorbeugung von Antibiotika-Resistenzen in dem sorgfältigen, verantwortungsbewussten und reduzierten Einsatz von Antibiotika sowohl in der Human- wie auch in der Veterinärmedizin liegt. Denn Menschen und Tiere werden oft von den gleichen bakteriellen Krankheitserregern infiziert, mit den gleichen Antibiotika behandelt und beeinflussen daher wechselseitig die Entstehung von Antibiotika-Resistenzen.

Dies gilt insbesondere vor der Hintergrund, dass in Deutschland Wirkstoffklassen in der Human- und Veterinärmedizin zugelassen sind, die von der WHO als "Highest Priority Critically Important Antimicrobials" (so genannte "kritische Wirkstoffklassen") eingestuft sind. Es gibt keine Wirkstoffklasse, die ausschließlich für die Veterinärmedizin zugelassen ist, aber mehrere, die der Humanmedizin vorbehalten sind.

Klare rechtliche Vorschriften

Klare Vorschriften im Arzneimittelgesetz regeln den Einsatz von Antibiotika bei Tieren. Sie dürfen nur verabreicht werden, soweit das zur medizinischen Behandlung unbedingt notwendig ist. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Bundesländer sind dafür zuständig, die Einhaltung zu überwachen.

Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes wurden 2014 folgende Maßnahmen eingeführt:

  • Tierhalter müssen über ihre Tierhaltungen und ihren Antibiotikaeinsatz Auskunft erteilen. Die Behörden sind verpflichtet, daraus die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit zu berechnen und an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie an den Tierhalter zu übermitteln.
  • Das BVL errechnet aus allen in einem Halbjahr ermittelten einzelnen betrieblichen Therapiehäufigkeiten halbjährlich für jede der sechs Nutztierarten Kennzahlen der betrieblichen Therapiehäufigkeiten.
  • Der Vergleich der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit mit den vom BVL veröffentlichten bundesweiten Kennzahlen ist die Grundlage für das weitere Vorgehen:
  • Liegt ein Betrieb mit seiner Therapiehäufigkeit in der oberen Hälfte der Werte, muss der Tierhalter unter Hinzuziehung eines Tierarztes die Ursachen ermitteln und Maßnahmen prüfen, die zur Reduktion der Antibiotikaanwendung beitragen können.
  • Liegt die betriebliche Therapiehäufigkeit sogar im obersten Viertel der Werte, muss der Tierhalter - nach Beratung mit seinem Tierarzt - einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Behörde vorlegen.

Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie

Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der weiteren Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung - unter anderem im Rahmen ihrer Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020). Sie enthält die Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapien und verbesserter Diagnostik.

Darüber hinaus sollen bereichsübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Ausbreitung der Antibiotika-Resistenzen eingedämmt werden sollen. Dieser sogenannte "One-Health-Ansatz" betont, dass hierzu Veterinär- und Humanmedizin eng zusammenarbeiten müssen.