Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung an Ernährungssysteme

Wie kann der Herausforderung nachhaltiger Ernährungsweisen besser begegnet werden? Welche politischen Maßnahmen und Instrumente sind die größten Hebel, um nachhaltige Ernährungssysteme voranzubringen? Wie kann Deutschland dazu beitragen, die europäische Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik inklusive ihrer Förderinstrumente so zu gestalten, dass sie mit den auf Ebene der Vereinten Nationen beschlossenen Nachhaltigkeitszielen kohärent ist? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seiner gestrigen Sitzung unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramtes, Prof. Dr. Helge Braun.

Der Staatssekretärsausschuss bekannte sich zur Gestaltung nachhaltiger Ernährungssysteme im Sinne der Agenda 2030 auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Erforderlich sei eine Ernährung, die auf nachhaltig produzierten Lebensmitteln basiert, gesundheitsförderlich, erschwinglich und umwelt- und klimafreundlich ist. Der Ausschuss unterstrich angesichts der Corona-Pandemie die systemrelevante Bedeutung einer regionalen Nahrungsmittelproduktion in Deutschland wie weltweit. Er betonte die hohe gesellschaftliche und politische Relevanz der Versorgung mit gesunderhaltenden, nachhaltig produzierten und ausreichend erschwinglichen Lebensmitteln.

Die Sicherung der Ernährung müsse als Herausforderung nachhaltiger Ernährungssysteme begriffen werden, das heißt die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion über Verarbeitung und Handel bis zu Verbrauch und Entsorgung. Die „Farm to Fork Strategie“ der Europäischen Kommission zeige Ziele auf, um Ernährungssysteme global, auf EU-Ebene und national nachhaltiger zu gestalten. Die Bundesregierung werde die Umsetzung in und mit Deutschland unterstützen.

Notwendig sei ein gemeinsam getragenes Leitbild für nachhaltige Ernährungssysteme, das unter Einbeziehung der relevanten Akteure entwickelt werden soll. Von der Zukunftskommission Landwirtschaft erwartet der Ausschuss einen wichtigen Beitrag, um eine nachhaltige, das heißt ökologisch und ökonomisch tragfähige sowie sozial verträgliche Landwirtschaft am Standort Deutschland zu ermöglichen.

Der Ausschuss betonte die Vorbildwirkung der Gemeinschaftsverpflegung der öffentlichen Hand, insbesondere der Bundesverwaltung. Die Gemeinschaftsverpflegung soll stärker an Nachhaltigkeitsanforderungen ausgerichtet werden mit einem Bio-Anteil in den Kantinen der Bundesverwaltung von mindestens 20 Prozent. Zudem hob er die Ernährungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, u. a. zum Fleischkonsum von grundsätzlich maximal 300 bis 600 Gramm pro Woche, hervor.

Am Gespräch nahmen als externe Experten/-in teil:

  • Prof. Dr. Pablo Steinberg, Präsident des Max Rubner-Instituts/ Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
  • Prof. Ulrike Arens-Azevedo, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz, ehem. Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
  • Dr. Guido Schmidt-Traub, geschäftsführender Direktor des UN Sustainable Development Solutions Network, Paris

Nachhaltigkeitsberichte der Ressorts

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stellten BMI, BMJV und BMVI ihre Ressortberichte zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vor.

Hintergrund:
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist das zentrale Steuerungsorgan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Alle Ressorts sind in dem Ausschuss auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vertreten. Weitere Informationen sind unter www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie.de veröffentlicht. Dort finden sie auch den in der Sitzung gefassten Beschluss zum Sitzungsthema.