So funktioniert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

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Integration in den Arbeitsmarkt So funktioniert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Bei vielen Geflüchteten aus der Ukraine stellt sich die Frage: Wie gelingt die Integration in den Arbeitsmarkt in Deutschland, wenn diese auch nur vorübergehend ist? Hilfreich ist auf jeden Fall, vorhandene ausländische Schul- oder Berufsabschlüsse für bestimmte Berufe anerkennen zu lassen. Doch was ist dabei zu beachten? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

3 Min. Lesedauer

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Zuwanderer haben einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren ihrer ausländischen Abschlüsse.

Foto: ullstein bild/Ulrich Baumgarten

Können Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland arbeiten?

Schutzsuchende, die aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind, können grundsätzlich in Deutschland arbeiten, wenn sie das möchten. Mit dem Aufenthaltstitel, der von der Ausländerbehörde erteilt wird, erhalten sie auch eine Arbeitserlaubnis. Zu beachten ist aber: Für bestimmte Berufsgruppen muss der Abschluss in Deutschland anerkannt werden.

Es ist wichtig, die Menschen so gut es geht bei der Integration zu unterstützen. Dabei spielt auch die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen eine wichtige Rolle. Bund und Länder werden sich deshalb für eine schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufsabschlüssen einsetzen. Das ist auch beim Runden Tisch zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine am 25. April im Bundeskanzleramt noch einmal bekräftigt worden.

Müssen ausländisch erworbene Berufsabschlüsse zwingend ein Anerkennungsverfahren durchlaufen?

Nein, nicht für alle Berufsabschlüsse ist eine Anerkennung erforderlich.

Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören zum Beispiel Ausbildungsberufe wie Kraftfahrzeugmechatronikerin oder Kaufmann für Büromanagement. Wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, benötigen Sie keine Anerkennung. Eine freiwillige Anerkennung ist jedoch möglich. Sie ist auch hilfreich, um eine Stelle zu finden, die Ihrer Qualifikation entspricht.

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung hingegen zwingend notwendig, damit Sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten dürfen. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, für die eine bestimmte Berufsqualifikation und weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Dafür gibt es eine gesetzliche Regelung. Das gilt vor allem für Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales, darunter beispielsweise Ärztinnen und Ärzte oder Lehrpersonal.

Der Anerkennungs-Finder auf dem Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ der Bundesregierung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Beruf ein Anerkennungsverfahren durchlaufen muss.

Wie läuft der Anerkennungsprozess ab?

Um Ihren Berufsabschluss anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder . Folgende Dokumente sind für den Anerkennungsprozess erforderlich

  • Antragsformular oder formloser Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
  • Nachweise über Inhalte und Dauer Ihrer Berufsqualifikation

Liegen der zuständigen Stelle alle benötigten Dokumente vor, dauert die Bearbeitung bis zu drei Monate. Spätestens dann erhalten Sie den Anerkennungsbescheid mit dem Ergebnis.

Sind Deutschkenntnisse erforderlich?

Für den Antrag auf Anerkennung benötigen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Sie benötigen aber in einigen Berufen für eine Berufszulassung Deutschkenntnisse. Ärztinnen und Ärzte müssen für die Approbation beispielsweise eine Fachsprachenprüfung bestehen. Bei vielen anderen Berufen werden die Sprachkenntnisse nicht geprüft. Informationen darüber erhalten Sie auch im Anerkennungsfinder

Wir wird verfahren, wenn notwendige Dokumente fehlen?

Grundsätzlich sind für den Prozess der Berufsanerkennung verschiedene Zeugnisse und andere Dokumente erforderlich. Sollten Sie nicht über alle benötigten Unterlagen verfügen, besteht die Möglichkeit, Ihre beruflichen Fähigkeiten auch praktisch nachzuweisen. Das können Sie für alle dualen Ausbildungsberufe, Meisterberufe und Fortbildungsberufe mit einer Qualifikationsanalyse. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten: Sie können einen Anpassungslehrgang machen oder eine Prüfung ablegen. Zum Beispiel bei Berufen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege. Informationen darüber erhalten Sie von der zuständigen Stelle für das Anerkennungsverfahren.

Gibt es finanzielle Unterstützung für die Anerkennung?

Eine finanzielle Unterstützung ist grundsätzlich möglich. Sie können dafür einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Förderfähig sind die Kosten, die bei der Antragstellung entstehen, also beispielsweise Übersetzungskosten, Fahrtkosten oder Gebühren. Beratung und Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer zuständigen Stelle für das Anerkennungsverfahren und über das Online-Portal „Anerkennung in Deutschland“.

Wo erhält man Beratung und Unterstützung?

  • Das offizielle Online-Portal „Anerkennung in Deutschland" der Bundesregierung mit dem Online-Tool „Anerkennungs-Finder" zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet Informationen rund um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in vielen Sprachen, darunter auch Russisch.
  • Die „IQ-Anlaufstellen“ des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ bieten zudem in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an.
  • Das „BQ-Portal " des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt zuständige Stellen und Arbeitgeber bei der Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse. Es wird vom Institut der deutschen Wirtschaft betrieben.

10 Jahre Anerkennungsgesetz: Der Bund hat 2012 die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt. Damit haben Zuwanderer einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren – unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit.