Handelsabkommen zwischen EU und Mexiko baut Zölle ab

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Kabinett beschlossen Handelsabkommen zwischen EU und Mexiko baut Zölle ab

Das Bundeskabinett hat zugestimmt, dass Deutschland und die Europäische Union das Globale Abkommen zwischen Mexiko und der EU unterzeichnen. Der Abkommensteil zum Handel soll vorläufig angewendet werden. Das ermöglicht, weitere Zölle abzubauen.

2 Min. Lesedauer

Ein Containerschiff im Hafen von Manzanillo

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko trägt dazu bei, europäische Lieferketten breiter aufzustellen und so die Abhängigkeit von einzelnen Ländern zu verringern.

Foto: REUTERS/Daniel Becerril

Die Europäische Union und Mexiko vertiefen ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die Bundesregierung hat den nächsten Schritt dafür freigemacht, indem sie der Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung des Modernisierten Globalabkommens der EU mit Mexiko zugestimmt hat – sowohl im Namen der EU als auch für Deutschland selbst. Es soll das bisher geltende ersetzen.

Das Abkommen baut unter anderem Zölle ab und beseitigt Handelshemmnisse. Es leistet zudem einen Beitrag zu vielfältigeren europäischen Lieferketten und damit zu weniger Abhängigkeit von einzelnen Ländern. Damit setzt die Bundesregierung ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag um: das Abkommen mit Mexiko zu unterstützen und die Ratifizierung des Abkommens zu beschleunigen. 

Neue Chance für Unternehmen 

Mit dieser Entscheidung bekennt sich die Bundesregierung zu einem Meilenstein europäischer Außenwirtschafts- und Partnerschaftspolitik. Das modernisierte Globalabkommen wird die vielseitigen Beziehungen zwischen der EU und Mexiko als bedeutendem Staat Lateinamerikas vertiefen. Die Verhandlungen dazu wurden bereits 2016 aufgenommen. 

Ein zentraler Bestandteil ist der umfangreiche Handelsteil. Er soll zunächst durch ein vorgeschaltetes Interims-Handelsabkommen in Kraft treten. Für europäische Unternehmen – insbesondere den exportorientierten Mittelstand – bedeutet das Abkommen einen verbesserten Zugang zu einem Markt mit über 130 Millionen Menschen. Auch der Zugang zu öffentlichen Aufträgen wird erleichtert und gezielte Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen fördern die Wirtschaft.

Landwirtschaft schützen, Nachhaltigkeit fördern

Weitgehend geschützt bleiben dabei die Agrarprodukte, wie Rohrzucker, durch vereinbarte Quoten. Bereits 2018 vereinbarte Quoten für Rind- und Geflügelfleisch sowie Ethanol wurden im Rahmen der jüngeren Verhandlungen sogar gesenkt. Das Nachhaltigkeitskapitel im Handelsteil enthält unter anderem Vereinbarungen zur Umsetzung von wesentlichen internationalen Arbeits-, Umwelt- und Klimaübereinkommen. 

Neuer Rahmen ersetzt alte Vereinbarungen 

Mit seinem Inkrafttreten ersetzt das modernisierte Globalabkommen eine Reihe bestehender Abkommen und Verträge. Dazu gehören das Vorgängerabkommen vom 1. Oktober 2000, der Vertrag zur Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen zwischen Deutschland und Mexiko aus dem Jahr 1998 sowie dreizehn weitere bilaterale Investitionsschutzverträge anderer EU-Mitgliedstaaten mit Mexiko. 

Das modernisierte Globalabkommen ist ein gemischtes Abkommen und muss daher nach der Unterzeichnung von der EU und allen Mitgliedstaaten entsprechend ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert werden.