"Einigkeit und Recht und Freiheit …"

175 Jahre Deutschlandlied "Einigkeit und Recht und Freiheit …"

Die Zeile "Einigkeit und Recht und Freiheit …" ist am 26. August 1841 entstanden. Damals dichtete Hoffmann von Fallersleben das "Lied der Deutschen". Die dritte Strophe ist Deutschlands Nationalhymne. Die Bundesregierung gibt zum Jubiläum eine Sonderbriefmarke und eine Gedenkmünze heraus.

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20-Euro-Gedenkmünze 175 Jahre Deutschlandlied

Zum Jubiläum des Deutschlandliedes gibt es eine eigene 20-Euro-Gedenkmünze.

Foto: BADV/Hans-Jürgen Fuchs (Fotograf)/Claudius Riedmüller (Künstler)

In den Wirren eines zersplitterten Deutschlands verfasste der Dichter und Literaturprofessor August Heinrich Hoffmann von Fallersleben den Text zum "Lied der Deutschen". Drei Strophen, die eine schwierige Vergangenheit haben.

Briefmarke und Münze

Ab 6. Oktober sind eine Sonderbriefmarke und eine 20-Euro-Gedenkmünze zum Jubiläum erhältlich. Das Bundesfinanzministerium hat sie in Auftrag gegeben.

Münze wie Briefmarke schmückt der Schriftzug "175 Jahre Deutschlandlied". Auf der Bildseite der Münze sind ein Porträt des Liedautors Hoffmann von Fallersleben und die ersten Worte der deutschen Nationalhymne zu sehen – "Einigkeit und Recht und Freiheit". Der Stuttgarter Claudius Riedmiller hat die Münze entworfen.

Auf der Sonderbriefmarke ist zusätzlich der Text der Nationalhymne abgedruckt. Hier stammt der Entwurf von den Professoren Daniela Haufe und Detlef Fiedler aus Berlin.

Entstanden im Geiste der Zeit

Fallersleben drückte mit dem Text die Sehnsucht nach Freiheit und nationaler Einheit aus; er prangerte Fürstenwillkür und Kleinstaaterei an. Für die Vertonung griff er auf die Melodie des österreichischen Kaiserliedes "Gott erhalte Franz, den Kaiser" von Joseph Haydn zurück. So verband das "Lied der Deutschen" den Gedanken der bürgerlichen Freiheit mit dem Lob an einen Monarchen.

Die Regierungen der deutschen Einzelstaaten im "Deutschen Bund" lehnten die liberalen Ideen und die versteckte Kritik Fallerslebens ab. Für seine politische Haltung geriet er in Ungnade, das Lied fiel unter die Zensur.

Unbehagen und Missbrauch

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Deutschlandlied 1918 zunächst verboten; 1922 dann durch Reichspräsident Friedrich Ebert offiziell zur Hymne der Weimarer Republik erhoben. Die Textzeile "Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt" und der imperialistische Tonfall gingen jedoch damals bereits vielen Kritikern zu weit.

Die Nationalsozialisten strichen dann 1933 wie zur Bestätigung der Befürchtungen die zweite und dritte Strophe. Die Betonung des demokratischen Gedankens wurde von den Nationalsozialisten bewusst beseitigt. Stattdessen verbanden sie die erste Strophe "Deutschland, Deutschland über alles..." mit dem "Horst-Wessel-Lied", der NSDAP-Parteihymne. Die ursprüngliche Absicht Fallerslebens - Einigkeit einer Nation in schwierigen Zeiten – wich endgültig dem Ausdruck von Größenwahn und völkischer Gesinnung. Dieser Missbrauch ist es, der das Verhältnis der Deutschen zu dem Lied bis heute belastet.

Der Weg zur deutschen Nationalhymne

Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Verbot durch die Alliierten verzichtete das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949 auf eine Regelung. In den ersten Jahren gab es keine Nationalhymne, doch es wurde debattiert: Die Vorsitzenden von CDU und SPD, Konrad Adenauer und Kurt Schumacher, sprachen sich für das Deutschlandlied aus. Der erste Bundespräsident Theodor Heuss hingegen äußerte Bedenken und gab eine Neufassung, die "Hymne an Deutschland" in Auftrag. Durchsetzen konnte sie sich nicht.

In einem Briefwechsel einigte man sich 1952 darauf, bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe zu spielen. Der amerikanische Hochkommissar John McCloy begründete die alliierte Zurückhaltung damit, dass nicht entscheidend sei, "was die Völker singen, sondern wie sie handeln". Das Singen der ersten und zweiten Strophe hätte schnell als Rückfall in Nationalismus gewertet werden können.

Die DDR hatte währenddessen im November 1949 das Lied "Auferstanden aus Ruinen" zu ihrer Hymne erklärt. Da darin die Zeile "Deutschland, einig Vaterland" vorkam, durfte es allerdings ab 1972 nicht mehr gesungen werden.

So stellte sich mit dem Tag der Wiedervereinigung die Frage nach der Hymne erneut. Selbst das Bundesverfassungsgericht befasste sich damit. In einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl fiel schließlich die Entscheidung: Die dritte Strophe, "Einigkeit und Recht und Freiheit…", wurde als Nationalhymne des vereinigten Deutschlands bestätigt.