Europäisches Parlament stimmt EU-Asylreform zu

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EU​​​​​​-Asyl- und Migrationspolitik Europäisches Parlament stimmt EU-Asylreform zu

Das Europäische Parlament hat den Gesetzestexten zur Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik zugestimmt. „Ein historischer Schritt“, so der Kanzler. Damit bestätigte das Europäische Parlament die EU-Einigung zum GEAS vom Dezember vergangenen Jahres.

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Bundeskanzler Olaf Scholz bei einer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag, zum Europäischen Rat am 21./22.03.2024 in Brüssel.

„Das Gemeinsame Europäische Asylsystem ist unverzichtbar“, sagte Bundeskanzler Scholz in seiner Regierungserklärung am 20. März 2024.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

„Ein historischer, unverzichtbarer Schritt.“ – Das schreibt Bundeskanzler Scholz zur Einigung im Europäischen Parlament auf dem Kurznachrichtendienst X. „Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems steht für die Solidarität unter den europäischen Staaten. Sie begrenzt die irreguläre Migration und entlastet endlich die Länder, die besonders stark betroffen sind“, fasst der Bundeskanzler die Ziele der Asylreform zusammen.

Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament sowie die Europäische Kommission hatten sich bereits Ende Dezember letzten Jahres auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Jetzt hat auch das Europaparlament die zehn Gesetzestexte angenommen und der Einigung zugestimmt. 

Wirksamer Grenzschutz ...

Zu der EU-Asylreform gehört ein wirksamer Grenzschutz an den EU-Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten, sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. „Wir haben bei der Migration eine tiefe Spaltung Europas überwunden“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu der EU-Reform. Auch weiterhin würden die EU und ihre Mitgliedstaaten die Menschen, die vor Kriegen und Terror in die EU fliehen, schützen – und künftig diese Verantwortung gerechter unter den Mitgliedstaaten verteilen. „Die irreguläre Migration werden wir wirksam begrenzen“, sagte Faeser.

Jede und jeder muss nach der neuen EU-Asylreform künftig an den EU-Außengrenzen strikt kontrolliert und registriert werden. Wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, wird ein rechtsstaatliches Asylverfahren an den Außengrenzen durchlaufen und im Fall einer Ablehnung von dort zurückkehren müssen. Die Innenministerin sagte hierzu: „Wir ermöglichen mit den Regelungen geordnete Asylverfahren statt Chaos und Rechtlosigkeit an den Außengrenzen. Dass das Europäische Parlament dem umfassenden Paket zugestimmt hat, ist ein sehr wichtiger Erfolg“.

… und verpflichtender Solidaritätsmechanismus

Um das derzeitige System auszugleichen, bei dem einige wenige Mitgliedstaaten – nämlich die an den Außengrenzen – für die große Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, gilt ein neuer Solidaritätsmechanismus, der einfach, vorhersehbar und praktikabel ist.

„Mit dem Ja zur GEAS-Reform im Europäischen Parlament beweist die EU in schwierigen Zeiten Handlungsfähigkeit“, sagte Außenministerin Annalena Baerbock. Europa bekomme dadurch verbindliche Regeln mit Humanität und Ordnung. Die verpflichtende EU-Solidarität ist laut Baerbock ein Meilenstein. Dies sei auch eine gute Nachricht für Kommunen in Deutschland.

Informationen zur Migrationspolitik der Bundesregierung finden Sie in unseren Fragen und Antworten .

Die nächsten Schritte

Nachdem das Parlament zugestimmt hat, muss als Nächstes der Rat das Gesetzespaket förmlich billigen. Danach treten die neuen Vorschriften in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Verordnungen werden voraussichtlich in zwei Jahren zur Anwendung kommen. Denn: Um die Änderungen der Richtlinie über Aufnahmebedingungen in ihr nationales Recht einzuführen, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit.

Weitere Informationen rund um die Europapolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Schwerpunktseite Europa .