Deutscher Wetterdienst baut Naturgefahrenportal auf

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Wetterbeobachtung Deutscher Wetterdienst baut Naturgefahrenportal auf

Warnung vor Naturgefahren und Informationen über Vorsorgemaßnahmen: Der Deutsche Wetterdienst plant ein Portal zum Thema Naturgefahren. Dafür hat die Bundesregierung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat die erforderliche Gesetzesgrundlage geschaffen.

2 Min. Lesedauer

Ein Mitarbeiter sitzt vor fünf Bildschirmen, auf denen er verschiedene Wetterkarten und Messwerte beobachtet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DWD beobachten die Wetterlage in Deutschland und weltweit.

Foto: picture alliance/dpa/Boris Roessler

Als nationaler Wetterdienst der Bundesrepublik ist der Deutsche Wetterdienst (DWD) verpflichtet, Wetter und Klima in Deutschland zu beobachten, zu bewerten, vorherzusagen und vor Wetter- und Klimagefahren zu warnen. Ziel dabei ist, Bürgerinnen und Bürger wie auch wichtige Infrastrukturen so gut wie möglich vor Wettergefahren zu schützen.

Um seinem gesetzlichen Warnauftrag noch besser gerecht zu werden, entwickelt der DWD aktuell ein Naturgefahrenportal. Hierfür hat die Bundesregierung am 20. Dezember 2023 die erforderliche Gesetzesgrundlage geschaffen. Der Bundestag stimmte am 22. Februar 2024 zu. Der Bundesrat billigte die Gesetzesänderung am 22. März 2024.

Hintergrund des Vorhabens ist die Flutkatastrophe von 2021. In dem Portal können sich Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über mögliche Naturgefahren – wie zum Beispiel Hochwasser in der Folge von Starkregen – an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort in Deutschland informieren.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes schafft die Rechtsgrundlage dafür, dass der Deutsche Wetterdienst die Bevölkerung besser vor Gefahrenlagen, die aus Extremwetter-Situationen entstehen können, warnen und ein Naturgefahrenportal betreiben kann. Bisher hatte der DWD lediglich ein Mandat für Wettervorhersagen wie zum Beispiel Starkregen.

Die Aufgaben des DWD basieren auf einem staatlichen Informations- und Forschungsauftrag, der im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst fest verankert ist. Der DWD ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Einheitliche und barrierefreie Warnungen

Das Naturgefahrenportal stellt hierfür Lage- und Vorsorgeinformationen sowie Frühwarnungen bereit. Diese sollen an zentraler Stelle in einheitlichem und barrierefreiem Format veröffentlicht werden und sämtliche Angaben enthalten, die für das Verständnis der Informationen und Warnungen erforderlich sind.

Dies soll möglichst frühzeitig geschehen – also solange noch keine akute Gefahrensituation der höchsten Warnstufe besteht und Vorsorgemaßnahmen möglich sind. Das Naturgefahrenportal trägt somit dazu bei, Menschenleben und Sachgüter zu schützen.

Stufenweiser Ausbau des Naturgefahrenportals

In einer ersten Ausbaustufe soll das Naturgefahrenportal nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Verfügung stehen. Zunächst liegt der Fokus dabei auf dem Bereich Wetter- und Hochwassergefahren. Geplant ist, sukzessive das gesamte Spektrum der Naturgefahren wie Sturmfluten, Waldbrände oder Lawinen abzudecken. Laut Planung soll das Naturgefahrenportal ab Sommer 2024 in Betrieb gehen, sobald die Entwicklung abgeschlossen ist.

Das Naturgefahrenportal ist eine Ergänzung zu dem bestehenden Warnsystem in Deutschland. Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Informationen und Warnungen bleiben hiervon unberührt. Insbesondere verbleibt die Verantwortung für die Warnungen im Katastrophenschutz bei den Ländern und Kommunen.

Der DWD arbeitet bei der Entwicklung und dem Betrieb des Naturgefahrenportals eng mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zusammen. So sollen im Naturgefahrenportal auch die Warnungen des bundeseigenen Warnsystems MoWaS angezeigt werden.