Digitalisierung zum Wohle der Patienten

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Bessere Gesundheitsversorgung für alle Digitalisierung zum Wohle der Patienten

Die Bundesregierung will die Gesundheitsversorgung verbessern und setzt dabei auf Digitalisierung. Die Bundesregierung hatte dazu zwei Gesetzentwürfe initiiert, die nun in wesentlichen Teilen in Kraft getreten sind: Zum einen soll die elektronische Patientenakte für alle eingeführt werden. Zum anderen sollen Gesundheitsdaten für die Forschung leichter zugänglich werden.

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Patientenakte

Die elektronische Patientenakte soll unter anderem mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt werden.

Foto: picture alliance/EPA-EFE/Clemens Bilan

Die beiden Gesetze läuteten für das deutsche Gesundheitswesen „endlich das digitale Zeitalter ein“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach . „Die Digitalgesetze markieren einen entscheidenden Schritt in Richtung eines neuen, lernenden Gesundheitssystems, das sowohl die Spitzenmedizin verbessern als auch die Routineversorgung sicherer machen wird.“

Elektronische Patientenakte für alle

Zentraler Bestandteil des Digital-Gesetzes ist die elektronische Patientenakte (ePA). Ab 2025 werden die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, sie ihren Versicherten automatisch einzurichten. Die ePa soll sowohl Ärztinnen und Ärzten als auch Patientinnen und Patienten den Behandlungsalltag erleichtern. Außerdem wid das E-Rezept verbindlicher Standard.

Die elektronische Patientenakte soll – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – für jeden Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt werden. Das hilft, ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln zu vermeiden und erhöht so die Patientensicherheit.

Die Anwendung der elektronischen Patientenakte bleibt für die Versicherten freiwillig. Wer sie nicht möchte, kann der Nutzung widersprechen oder sie einschränken. Die Krankenkassen werden grundsätzlich keinen Zugriff auf die Daten der ePA haben.

Bessere Daten für bessere Therapien

Ohne valide Daten ist es schwer, Erkenntnisse zu gewinnen. Deshalb hatte die Bundesregierung gleichzeitig das Gesundheitsdatennutzungsgesetz eingebracht. Das Gesetz, das nun in wesentlichen Teilen in Kaft getreten ist, soll dafür sorgen, dass Gesundheitsdaten leichter für gemeinwohlorientierte Zwecke verwendet werden können.

Pseudonymisierte Daten aus der elektronischen Patientenakte, Abrechnungsdaten der Krankenkassen und Informationen aus dem Krebsregister können künftig besser verknüpft werden. Die systematische Auswertung von medizinischen Daten soll dazu beitragen, Krankheiten früher zu erkennen, ermöglicht individuell ausgerichtete Therapien und eröffnet neue Heilungschancen. Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll Forschenden den Zugang zu den Daten erleichtern.

Patientinnen und Patienten können darüber entscheiden, ob sie ihre Daten aus der ePA der Forschung zu Verfügung stellen wollen. Sie können auch hier der Nutzung widersprechen.