Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Ministerpräsident Kretschmann, Ministerpräsident Albig, Ministerpräsidentin Lieberknecht zum Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer

Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Ministerpräsident Kretschmann, Ministerpräsident Albig, Ministerpräsidentin Lieberknecht zum Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Donnerstag, 12. Juni 2014

Sprecher: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Torsten Albig, Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht

BK’in Merkel: Meine Damen und Herren, wir haben eine Zusammenkunft der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder gehabt und wie immer die aktuellen Themen besprochen.

Unser wichtiges Thema war natürlich die Energiewende, insbesondere noch einmal zurückkommend auf das EEG. Sie wissen, dass wir am 1. April eine sehr gute Beratung zwischen Bund und Länder hatten. Inzwischen treten die Verhandlungen im Deutschen Bundestag in ihre Endphase ein. So war es eine gute Gelegenheit, noch einmal zu resümieren: Wo stehen wir?

Der gemeinsame Wille, hier ein gemeinsames Ergebnis zu erreichen, ist nach wie vor ungebrochen. Wir haben über einige Einzelpunkte geredet, die jetzt natürlich auch noch mit dem parlamentarischen Verfahren abgeglichen werden müssen, so zum Beispiel die Eigenerzeugung und andere Fragen. Ich habe nach wie vor das Gefühl, dass wir dennoch in einem guten Einvernehmen dieses Gesetzeswerk beschließen können und damit für alle Investoren in die erneuerbaren Energien genauso wie für die deutsche Wirtschaft vernünftige Rahmenbedingungen hinbekommen.

Wir haben darüber hinaus aber auch die anderen Punkte der Energiewende gestreift. Das ist zum einen der Leitungsausbau; hierzu hat uns Herr Homann von der Bundesnetzagentur noch einmal einen Überblick gegeben, wo wir stehen. Das ist zum anderen auch das Thema der Kapazitätsmärkte. Hierzu hat der Bundeswirtschaftsminister in Aussicht gestellt, dass eine sehr intensive Diskussion mit den Bundesländern geführt wird. Ich glaube, das ist auch von absoluter Notwendigkeit, um dann auch die anderen Bausteine der Energiewende gut hinzubekommen.

Insgesamt wird uns das Thema Energiewende natürlich auch bei den nächsten Beratungen weiter begleiten, denn die Energiewende ist ein großes Projekt, und der Wille, es gemeinsam zwischen Bund und Ländern zu gestalten, ist wirklich vorhanden.

Wir haben zum Zweiten eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sehr wichtig ist und auch dem entspricht, was sich die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung seitens des Bundes vorgenommen hat, nämlich die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu zu ordnen. Es geht hierbei um die Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die für die Zeit nach 2019 neu geregelt werden müssen. Das weitere Verfahren ist mit dem heutigen Tag beschlossen worden.

Wir haben den Bundesminister der Finanzen und die Länderfinanzminister beauftragt, Grundlagen für Vereinbarungen zu Fragen der föderalen Finanzbeziehungen zu erarbeiten und auch einen Themenkatalog festgelegt. Es geht dabei einmal um die Auswirkungen des europäischen Fiskalvertrags, um die Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der neuen Schuldenregel in den Länderhaushalten, um Einnahmen- und Aufgabenverteilung sowie Eigenverantwortung der föderalen Ebene, die Reform des Länderfinanzausgleichs, Altschuldenfinanzierungsmodalitäten und Zinslasten und die Zukunft des Solidaritätszuschlags.

Sie sehen also: Der Einsetzungsbeschluss ist noch relativ kurz, aber die Aufgabe ist groß. Wir sind uns aber einig, dass das unbedingt angegangen werden muss; deshalb wollen wir hierzu im Herbst bereits erste Berichte hören. Auch darüber gab es Einvernehmen.

MP Kretschmann: Meine Damen und Herren, die Bundeskanzlerin hat die wichtigen Themen schon benannt und vorgestellt.

Zur Energiewende will ich noch einmal sagen, dass wir noch eine Kontroverse zur Eigenstromversorgung hatten. Insgesamt, denke ich, ist dieses Paket erst einmal ein Kompromiss gewesen, den wir schon geschlossen hatten, und jetzt gab es noch Diskussionsbedarf zu einzelnen Punkten wie der Stichtagsregelung oder eben auch der Eigenstromerzeugung. Zur Eigenstromerzeugung vertreten die Länder eine andere Position. Wir haben im Bundesrat schon deutlich gemacht, dass es darum geht, dass die Umlage 15 Prozent beträgt. Heute hat der Bundeswirtschaftsminister dargestellt, dass es im Gespräch mit den Fraktionen jetzt darum geht, die Umlage einheitlich auf 40 Prozent für Industriegewerbe, Handel, Dienstleistung und Private festzusetzen, dass es für Betriebe mit besonderer Ausgleichsregelung aber bei 15 Prozent bleiben soll. Das sehen die Länder anders. Darüber wird jetzt sicherlich noch einmal gestritten werden. Man wird sehen, ob es da zu einer Einigung kommt oder nicht. Jedenfalls lagen wir da heute noch einigermaßen weit auseinander, nämlich zwischen 15 und 40 Prozent.

Des Weiteren geht es noch um die Deminimis-Regelung, das heißt, um die Bagatellgrenzen. Dazu gab es nun einen Konsens zwischen den Länder-Regierungschefs und der Bundesregierung. Dazu gibt es in den Bundestagsfraktionen aber teilweise andere Vorstellungen. Wir hoffen, dass es bei dieser Regelung und den Bagatellgrenzen bleibt, denn diese sind in der Tat sehr wichtig. „Bagatelle“ bezieht sich hier nur auf die Größenordnung; es geht dabei ja um die vielen Initiativen, die es gibt. insofern ist sehr wichtig, dass das bleibt.

Wir sind froh darüber, dass die Frage der Kapazitätsmärkte angegangen wird und wir uns in Bälde dezidiert dazu ins Benehmen setzen, wie die Strukturen aussehen sollen; denn wir haben heute ja das Problem, dass sozusagen nur die elektrische Arbeit gehandelt wird und wir keinen Markt für die elektrische Leistung haben, sodass wir das Problem haben, dass keine neuen Kraftwerke gebaut werden, weil sie sich wirtschaftlich nicht lohnen. Daher ist es nun notwendig da die regernativen Energien ja nicht beständig anfallen , für die Regelenergie solche neuen Märkte zu schaffen, damit hocheffiziente Gaskraftwerke, aber auch Speicher oder Lastmanagement möglich sind und sich lohnen. Ich bin zuversichtlich, dass wir da zu einer Einigung kommen und dabei auch Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa mit einbeziehen.

Hinsichtlich der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben wir uns in der Tat geeinigt die Frau Bundeskanzlerin hat das schon vorgestellt. Wir haben uns aber auch auf einen Zeitrahmen geeinigt, nämlich dass bis zu den Ministerpräsidentenkonferenzen Mitte Oktober und Anfang Dezember jeweils von den Finanzministern Vorlagen erbracht werden das erste Paket sozusagen zum vertikalen Ausgleich und den Themen, die hier sonst noch zu behandeln sind, und das zweite Paket zum horizontalen Finanzausgleich dann später. Beides hängt natürlich zusammen, aber den Ländern war diese Reihenfolge wichtig, weil der horizontale Ausgleich natürlich von den heftigen Differenzen unter den Ländern abhängt, zum Beispiel zwischen Geber- und Nehmerländern. Insofern sollen die vertikalen Beziehungen zuerst geordnet werden und Vorschläge dazu erfolgen, weil dann das zweite Paket größere Erfolgsaussichten hat und etwas einfacher zu bewerkstelligen ist, als wenn man es umgekehrt machen würde. Insofern sind wir jetzt zuversichtlich, dass diese erkennbar schwere Geburt nun eingeleitet wird.

MP’in Lieberknecht: Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich möchte gern zu den zwei Hauptthemen, die wir heute miteinander besprochen haben, Stellung nehmen.

Zum einen hat sich Herr Kollege Kretschmann ja schon zum Eigenstromverbrauch geäußert, wo wir uns als Länder insgesamt, wie wir ja auch im Bundesratsbeschluss deutlich gemacht haben, eine günstigere Lösung im Sinne der Eigenstromverbraucher gewünscht hätten. Dazu haben wir noch einmal kontrovers diskutiert. Für uns als Länder ist aber auch klar: Das Gesamte ist ein Kompromiss, und wir werden diesen Kompromiss im Bundesrat natürlich nicht scheitern lassen, es wird keine Anrufung des Vermittlungsausschusses geben. Das haben wir noch einmal deutlich gemacht.

In der Gesamtwürdigung bleibe ich bei dem, was wir auch schon nach dem letzten Gipfel besprochen haben, nämlich dass uns damit wirklich ein ganz entscheidender Schritt gelungen ist, um eine Dämpfung der Strompreisentwicklung zu gewährleisten, aber auch weiteren Ausbau in einem vernünftigen Maß möglich zu machen, sodass wir unsere energiepolitischen Ziele in Deutschland damit erreichen, eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Energiewende wahrnehmen und diese Energiewende damit dem Erfolg auch ein ganzes Stück näher bringen.

Unter dem Thema des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bzw. der weiteren Ausbauziele haben wir noch zu einem zweiten wichtigen Punkt gesprochen, nämlich dem Netzausbau. Hierzu haben zwei Länder nämlich Thüringen und Bayern noch einmal sehr deutlich gemacht, dass wir zu dem unabdingbaren Leitungsausbau, den wir brauchen, stehen. Das betrifft Grafenrheinfeld als das Kernkraftwerk, das als nächstes vom Netz genommen wird, nämlich Ende 2015. Bis dahin wollen wir den erforderlichen Netzausbau gewährleistet haben Stichwort „Thüringer Strombrücke“. Das ist ein sensibles Feld, das weiß jeder, aber hier stehen wir zu unserer Verantwortung und es wird tatkräftig gebaut. Dem Bau steht auch nichts im Wege. Es gibt noch Einwendungen auf der letzten Strecke, aber insgesamt ist die Rechtssicherheit in einem Maße hergestellt, dass wir davon ausgehen, dass wir diese Aufgabe pünktlich wahrnehmen.

Anders sieht es aus auch darüber haben wir gesprochen mit dem Süd-Ost-Link. Dazu hat auch die Bundesnetzagentur noch einmal ganz klar gesagt: Es ist nie über eine bestimmte Trassenführung gesprochen worden und es ist auch nie und von keiner Seite einer bestimmten Trassenführung zugestimmt worden. Im Gegenteil, es besteht die gesetzliche Pflicht, Alternativen vorzulegen. Aber unabhängig davon ist jedenfalls aus Thüringer Perspektive und auch aus bayerischer Perspektive immer noch nicht plausibel genug dargestellt, dass es nach der Deckelung der gesamten Ausbaumenge an Strom, wie sie jetzt mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Novellierung ja geschehen ist, tatsächlich diese Bedarfe gibt. Es liegen bisher im Übrigen auch keinerlei Anträge vor; auch das möchte ich noch einmal sagen. Von daher besteht im Moment auch kein direkter Anlass zu einer Auseinandersetzung über Anträge, die es noch gar nicht gibt. Hier bin ich für die Plausibilität der Argumente, sodass wir diese Debatte, denke ich, in den nächsten Wochen und Monaten von uns aus weiter intensiv im Blick haben. Aber wie gesagt, wir haben auch keine Antragslage, mit der man sich jetzt konkret schon auseinandersetzen könnte.

MP Albig: Wir haben dann noch über zwei weitere Themen gesprochen, von denen ich glaube, dass es wichtig ist, sie hier zu erwähnen. Das eine ist die Infrastrukturfinanzierung insbesondere im Bereich der schienengebundenen Infrastruktur. Wir haben uns intensiv über die Problematik des Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes unterhalten, das, wie Sie wissen, 2019 ausläuft; denn alle Finanzierungszusagen, die es heute gibt, setzen voraus, dass die entsprechende investive Maßnahme dann auch 2019 beendet sein muss. Bei den typischen Planungsvorläufen, die wir haben, hieße das, dass wir jetzt in Zeiträume kommen, in denen möglicherweise überhaupt gar nichts mehr an größeren investiven Maßnahmen in Deutschland weder im kommunalen noch im Landesbereich stattfindet. Das ist eine große Herausforderung, eine negative Herausforderung für uns alle, die wir nicht wollen. Von daher haben wir uns sehr gefreut, dass auch der Bundesverkehrsminister dieses Problem sieht und gemeinsam mit dem Finanzminister und gemeinsam mit uns nach Wegen suchen will, wie man aus dieser Falle herauskommen kann, dass wir in Deutschland in eine Situation kommen, in der nicht investiert wird; denn das kann keiner wollen.

Von daher müssen wir nach Lösungen suchen. Wir haben als Länderseite angeboten, dass all das, was dort passiert möglicherweise auch im Vorgriff auf Lösungen, die etwas mit dem Finanzsystem und dem Finanzausgleich zu tun haben , immer Berücksichtigung findet. Wir können sehen, dass das kein Thema ist, bei dem der Bund sofort Ja sagt. Es geht uns aber nicht darum, zulasten des Bundes Vorteile auf die Länderseite zu ziehen, auch wenn man uns das immer unterstellt; es geht vielmehr darum, jeglichen Attentismus in Deutschland zu verhindern. Das ist ein Punkt, den wir heute adressiert haben, und ich finde, dass er gut von der Bundesregierung aufgegriffen wurde.

Sehr gefreut haben wir uns jedenfalls über die Diskussion über die Zukunft der Uniklinika. Der Bundesgesundheitsminister hat sehr deutlich gemacht, dass ihn das Thema genauso wie uns sehr angeht. Das Thema geht immer ein bisschen unter dem Schirm der öffentlichen Wahrnehmbarkeit hindurch. Wenn man genau hinschaut, ist es eines der ganz großen Probleme in Deutschland, eine der ganz großen Herausforderungen. Werden wir auch noch in Zukunft Maximalversorgung in Deutschland haben? Können wir uns das leisten oder sind wir strukturell so aufgestellt, dass wir zum Beispiel die Notfallambulanzen, die besonderen Angebote, die gerade Maximalversorger machen das sind insbesondere Universitätsklinika, von denen wir 32 in Deutschland haben , nicht mehr aufrechterhalten, nicht mehr anbieten können, weil sie in einem Basisfallsystem nicht abgebildet werden können?

Also brauchen wir eine strukturelle Grundfinanzierung für das, was dort geleistet wird. Wie stellen wir sicher, dass wir diese Klinika aufrechterhalten, von denen mehr als die Hälfte in diesem Jahr ein negatives Ergebnis erwirtschaftet haben, und zwar nicht allein aufgrund von Infrastrukturmängeln oder von investiven Mängeln, sondern aufgrund von strukturellen Herausforderungen? Auch hier war es gut zu hören, dass Länder und Bund gemeinsam das Thema sehr energisch angehen werden und der Bundesgesundheitsminister zugesagt hat, in diesem Jahr die Arbeitsgruppe voranzubringen. Wir haben angeboten, nicht nur unsere Gesundheitsminister, sondern auch die Wissenschaftsministerinnen und –minister mit einzubringen in den meisten Ländern reüssiert das Thema „Universitätsklinikum“ woanders, und zwar nicht im Gesundheits- sondern im Wissenschaftsressort , um allen Sachverstand einzubringen. Von daher, glaube ich, sind wir auch da auf einem guten Weg.

Frage: Eine Frage an diejenigen, die zum Thema „Eigenstrom“ gesprochen haben. Mir ist noch nicht ganz klar, wie Sie sich einigen wollen. Herr Kretschmann sagt: Wir lagen weit auseinander. Frau Lieberknecht sagt: Es soll kein Vermittlungsausschuss angerufen werden. Wie redet man jetzt weiter über die Prozentzahlen?

BK’in Merkel: Wir haben ja sozusagen die Aufgabe, drei Institutionen zusammenzubringen. Im Parlament laufen gerade die letzten Besprechungen fast parallel zu dem, was wir hier gemacht haben. Es gibt bei der Eigenstromerzeugung Argumente der Gerechtigkeit, der gerechten Lastenverteilung zwischen allen. Darauf hat der Bundeswirtschaftsminister noch einmal hingewiesen. Es gibt die Frage und darüber soll noch einmal ganz speziell mit Baden-Württemberg gesprochen werden , ob sich ab einer bestimmten Prozentzahl der Beteiligung an der EEG-Umlage überhaupt noch eine Investition in Eigenstrom rentiert.

Wir haben uns also noch einmal eine vertiefte Diskussion bis zur abschließenden Beschlussfassung im Deutschen Bundestag vorgenommen. Ich glaube, alle Seiten werden die notwendige Flexibilität aufbringen, um dann das Ziel anzusteuern, keinen Vermittlungsausschuss anzusteuern. Wir haben ja Telefone und wir bleiben im Gespräch. Ich glaube, wir schaffen das.

MP Kretschmann: Erst einmal ist es so, dass wir einmal in der Sache auseinanderliegen, was ich schon dargestellt habe, aber auch in der Einschätzung. Meine Einschätzung ist, dass die Gefahr bei einer solch hohen Umlage für diejenigen, die dort in erneuerbare Energien oder Kraftwärmekoppelung investieren, besteht, dass es sich für sie nicht mehr lohnt und dass das zusammenbricht. Diese Einschätzung wurde vom Bundeswirtschaftsminister nicht geteilt. Darüber müssen wir uns jetzt noch einmal ins Benehmen setzen. Ich will jetzt kein schlechter Prophet sein; darum geht es gar nicht, sondern es geht wirklich darum, das zu analysieren wir haben unterschiedliche Einschätzungen , noch einmal miteinander zu reden und zu schauen, welche Parameter zu jeweils unterschiedlichen Einschätzungen führen. Dann sieht man, ob wir zusammenkommen. Danach werden wir noch einmal entscheiden, was wir dann tun. Aber erst einmal liegen wir in der Sache und in der Einschätzung auseinander, und jetzt schauen wir, wo wir zusammenkommen und wo nicht.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, ich würde gerne zu den Unikliniken nachfragen. Herr Ministerpräsident Albig hat gesagt, dass Sie auf einem guten Weg sind, dort eine Lösung zu finden. Wenn 50 Prozent der Kliniken immer noch ein gewaltiges Defizit einfahren, ist das ja ziemlich schwierig. Meine schlichte Frage: Ist der Bund denn bereit, in die Grundfinanzierung der Kliniken einzusteigen?

BK’in Merkel: Darum geht es jetzt nicht, sondern es geht darum und dazu hat der Bundesgesundheitsminister mit den Länderministern eine Gruppe gebildet , dass man schaut, was sogenannte Extremfälle sind, die deutlicher teuer als Durchschnittsfälle sind. Wie geht man damit um? Wie können sie von den Krankenkassen betrachtet werden? Es geht darum, welche innovativen medizinischen Leistungen wie schnell in den Versorgungskatalog aufgenommen werden können. Wie geht man mit Erprobungsphasen um? All solche Fragen.

Dabei ist ein ganz straffer Zeitplan verbredet. Die Länder-Minister treffen sich monatlich mit dem Bundesgesundheitsminister. Es ist verabredet worden, dass wir schon im Dezember sehr nahe an einen Bericht kommen, in dem jedenfalls erste Handlungsempfehlungen gegeben werden. Weil zum Teil die Wissenschaftsminister die innovativen medizinischen Leistungen sehr gut beurteilen können, ist auch gesagt worden, dass sie in die Beratungen mit einbezogen werden.

Es geht also nicht darum, dass der Bund den Ländern Geld gibt, sondern es geht um die Frage: Wie wird das im klassischen Krankenkassensystem abgebildet? Wie sind die Prozeduren zur Zulassung neuer Behandlungsmethoden? Das wird im Übrigen ein dauerhafter Prozess sein, weil sich natürlich die Innovationskraft der Medizin gut entwickelt. Aber hier gab es eine Weile lang zu wenig Anpassung, und mit den klassischen Fallpauschalen sind die Vorgehensweisen in den Universitätsklinika nicht abgedeckt, was auch für die Universitätsklinika spricht, denn wenn das alles ganz normal gehen würde, wäre wenig Innovationskraft vorhanden.

Frage: Frau Bundeskanzlerin, eine Frage zur EEG-Umlage, und zwar zu den Kleinerzeugern, die sozusagen ihre Minianlage auf dem Dach haben. Ursprünglich war ja einmal daran gedacht, dass sie nicht betroffen sein sollen. Sie sind aber bei den jetzigen Besprechungen oder Vorschlägen auch von den 40 Prozent betroffen. Ist das nicht ein Dilemma und kontraproduktiv?

BK’in Merkel: Auch darüber haben wir gesprochen. Das ist das, was Herr Kretschmann eben mit „Bagatellfällen“ bezeichnet hat. Dabei geht es um Ein- und Zweifamilienhäuser. Das ist noch sehr in der Beratung. Ich weiß nicht, was gerade parallel in bestimmten Gruppen des Parlaments besprochen wird. Hier bei uns gab es schon eine sehr deutliche Tendenz, auch zu sagen, dass man sich vielleicht gerade die Behandlung von Investoren für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders genau angucken sollte. Ich drücke mich jetzt bewusst vorsichtig aus, weil ich auch in Abstimmung mit den Parlamentariern bleiben möchte. Hierüber wird noch gesprochen.

StS Seibert: Dann herzlichen Dank und noch einen schönen Tag!

Beitrag teilen