Unisex-Tarife bei Versicherungen

Verbraucherrecht Unisex-Tarife bei Versicherungen

Ab dem 21. Dezember 2012 gilt die Unisex-Regel für neu abgeschlossene Versicherungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verpflichtet Versicherungsgesellschaften dazu, Frauen und Männer gleich zu behandeln. Beiträge und Leistungsanspruch müssen für beide identisch sein. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat mitgeteilt, ab diesem Stichtag - trotz derzeit noch ausstehender Umsetzung in deutsches Recht - nur noch Unisex-Tarife anzubieten.

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Das Bild stellt ein Beratungsgespräch in einer Wohnung dar.

Für Frauen und Männer werden nun gleich teure Policen angeboten.

Foto: www.BilderBox.com

Bisher zahlten Frauen für die Kfz-Versicherung oft weniger als Männer, denn sie verursachen weniger Unfälle.

Umgekehrt verhält es sich bislang bei der Kranken- und der Pflegeversicherung. Hierfür zahlen Männer derzeit noch niedrigere Beiträge, weil sie diese Versicherungen weniger in Anspruch nehmen.

Alte Abschlüsse bleiben gültig

Versicherungen, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, sind von der Neuregelung unberührt und gelten unverändert weiter.

Wer nach dem Stichtag aus seinem alten Tarif zum Unisex-Tarif wechseln will, kann dies tun. Umgekehrt ist das Tarifwechselrecht jedoch eingeschränkt: Versicherte aus Unisex-Tarifen können dann nicht in die bisherigen Tarife wechseln, um etwa günstigere Bedingungen für sich wahrzunehmen.

Wer günstigere Bedingungen für sich nutzen will, muss also vor dem Stichtag handeln. Wichtig ist hierbei, die Alternativen genau unter die Lupe zu nehmen, um im Saldo die beste Lösung für sich zu erhalten.