Spitzenforschung von Bürokratie befreit

Wissenschaft Spitzenforschung von Bürokratie befreit

Die Bundesregierung stärkt die außeruniversitäre Forschung in Deutschland durch mehr Autonomie und weniger Bürokratie. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Entwurf der Bundesregierung für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu. Das Gesetz ist am 12. Dezember 2012 in Kraft getreten.

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Weniger Bürokratie in der Wissenschaft

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Die Autonomie der Wissenschaftseinrichtungen stärkt die außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei Haushalt, Personal und Bauverfahren. Das Gesetz baut bürokratische Hemmnisse ab. "Das Gesetz stärkt die Wissenschaftseinrichtungen, damit sie sich im internationalen Wettbewerb auch künftig auf Spitzenniveau bewegen können", sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan. Denn so Schavan weiter: "Wer Spitzenforscher für sich gewinnen und zukunftsweisende Forschungsprojekte umsetzen will, muss in der Lage sein, flexibel und schnell zu agieren."

Entscheidend für Wachstum und Wohlstand

Forschung und Innovation sind in der rohstoffarmen Bundesrepublik entscheidend für Wachstum, künftige Arbeitsplätze und Wohlstand. Zugleich befindet sich der Forschungsstandort Deutschland mehr denn je im internationalen Wettbewerb um die besten Spitzenkräfte, zukunftsweisende Forschungsprojekte und die beste Infrastruktur.

In den vergangenen Jahren hat der Bund deshalb die Investitionen in Forschung und Entwicklung konsequent erhöht, seit 2005 um 53 Prozent.

Davon haben auch die großen Forschungsorganisationen in Deutschland profitiert. Bund und Länder haben den Pakt für Forschung und Innovation geschlossen und erhöhen von 2011 bis 2015 ihre Investitionen in die großen Forschungsorganisationen jährlich um fünf Prozent. Damit geben sie der Wissenschaft die notwendige mittelfristige finanzielle Planungssicherheit.

Mehr Autonomie notwendig

Geld alleine ist aber nicht allein der Garant für den Erfolg im globalen Wettbewerb und für die besten Köpfe und Ideen. "Gute Forschung ist nicht planbar. Sie braucht Freiraum, um zu gelingen", so Schavan.

Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz stärkt die Bundesregierung deshalb zusätzlich die Autonomie der Wissenschaftseinrichtungen und setzt auf mehr Eigenverantwortung und Transparenz.

Die Zeit ist reif für mehr Flexibilität im öffentlichen Haushaltsrecht, für stärkere Leistungsanreize und einen effizienteren Einsatz von Ressourcen. Dazu erhalten die Einrichtungen ein völlig neues Maß an Autonomie und Eigenverantwortung, sagte Schavan.