Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter

Gesundheitsberufe Neue Ausbildung zum Notfallsanitäter

In Deutschland arbeiten rund 40.000 Rettungsassistenten im Rettungsdienst. Eine verantwortungsvolle Aufgabe. Denn wenn sie ausrücken, geht es um Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patienten. Ihre Ausbildung wird jetzt auf den aktuellen Stand von Wissen und Technik gebracht.

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Rettungssanitäter versorgen einen Patienten

Jährlich etwa 11,4 Millionen Einsätze

Foto: picture-alliance/ dpa

Die Ausbildung orientiert sich stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen. Sie dauert drei statt bisher zwei Jahre und wird für die gesamte Dauer vergütet.

Theorie und Praxis werden besser verknüpft. Für die praktische Ausbildung und die Schulen werden Qualitätsanforderungen festgelegt. Zukünftig heißt der Beruf "Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin".

So wird die Ausbildung aufgebaut

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter erlassen. Am 29. November 2013 hat der Bundesrat dieser mit einigen Änderungsvorschlägen zugestimmt. Sie tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin umfasst 4.600 Ausbildungsstunden: 1.920 Stunden Theorie, 1.960 Stunden Praxis auf Lehrrettungswachen und 720 Stunden Praxis in Krankenhäusern. Die Auszubildenden müssen eine schriftliche, eine mündliche und eine praktische Prüfung bestehen. Sie müssen Notfälle richtig erkennen, erfassen und bewerten und mit hilfebedürftigen Menschen situationsbezogen kommunizieren. Bis zum Eintreffen des Notarztes müssen sie schwere gesundheitliche Schäden von den Patientinnen und Patienten abwenden.

Vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter

Rettungsassistenten können sich zum Notfallsanitäter weiterbilden. Sie müssen innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Notfallsanitäter-Gesetzes eine Ergänzungsprüfung bestehen. Wer mehr als drei Jahre als Rettungsassistent gearbeitet hat, benötigt vor der Prüfung 480 zusätzliche Ausbildungsstunden, wer weniger vorweist 960.

Bund, Länder und Verbände einig

Das alte Rettungsassistenten-Gesetz stammt noch aus dem Jahr 1989. Es wird den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr gerecht.

Darin stimmten die Bundesregierung, die Länder und die zuständigen Verbände überein. "Deswegen greifen wir mit der Novelle der Rettungsassistenten-Ausbildung langjährige und berechtigte Forderungen auf und modernisieren das Gesetz grundlegend", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr. Das neue Gesetz löst das Rettungsassistenten-Gesetz ab.

11,4 Millionen Einsätze im Jahr

An einem durchschnittlichen Werktag gehen bundesweit rund 35.000 Rettungsrufe in den Leitstellen ein. Das führt jährlich zu rund 11,4 Millionen Einsätzen.

Die Zukunft der Notfalleinsätze wird aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft komplexer werden. Nur gut qualifiziertes Personal kann diesen Anforderungen gerecht werden.

Hebammen für ambulante Arbeit ausbilden

Da sich auch die Arbeit der Hebammen zunehmend verändert, wird ihre Ausbildung ebenfalls angepasst. Das ambulante Arbeiten außerhalb der Krankenhäuser soll stärker berücksichtigt werden.