Die Energieversorgung wird gesichert

Deutscher Bundestag Die Energieversorgung wird gesichert

Klarheit für Windparkinvestoren, Netzbetreiber und Stromkunden bringen die vom Bundestag beschlossenen Regelungen zum Energiewirtschaftsgesetz. Die Bundesregierung will Investitionen in Offshore-Windparks und deren Netzanschluss beschleunigen.

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Die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Sie sind notwendig, um weiter voran zu kommen. Die Stromerzeugung auf hoher See soll künftig einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs leisten.

Die Kosten für den Ausbau der Offshore-Windenergie sollen zwischen Windparkbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern und Stromkunden aufgeteilt werden. Dies betonte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag. "Es ist aber eine Regelung, die die Kosten begrenzt."

Kosten für Verbraucher gedeckelt

Die aus den Haftungsregeln entstehenden Mehrkosten sind für die privaten und gewerblichen Stromverbraucher begrenzt. Für Verbraucher betragen sie 0,25 Cent pro Kilowattstunde.

Die Netzbetreiber haften bei grober Fahrlässigkeit zunächst mit maximal 110 Millionen Euro für die Verzögerung. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit mit 17,5 Millionen Euro pro Fall, bevor der Verbraucher einspringt.

Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung müssen von den Betreibern der Übertragungsnetze dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden. Nach drei Jahren werden die Regelungen evaluiert.

Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr würden sich bei einer Entschädigungsumlage in Höhe von 0,25 Cent pro Kilowattstunde Mehrkosten in Höhe von 8,75 Euro pro Jahr ergeben. Ein Gewerbebetrieb mit einem Durchschnittsverbrauch von 10.000 Kilowattstunden würde in Höhe von 25 Euro im Jahr und ein kleiner Industriekunde mit einem Durchschnittsverbrauch von 50.000 Kilowattstunden in Höhe von 125 Euro jährlich belastet.

Volle Stromversorgung auch im Winter

Zusammen mit den Offshore-Regeln beschloss der Bundestag neue Bestimmungen, um die Versorgungssicherheit vor allem im Winter zu garantieren. Es geht darum, bestimmte Kraftwerke nicht vom Netz zu nehmen, wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Die Kraftwerksbetreiber werden dafür entschädigt. Das bedeutet einen Anstieg der Netzentgelte um etwa 0,024 Cent pro Kilowattstunde. Für einen Vier-Personenhaushalt ergeben sich Mehrkosten von 0,84 Euro pro Jahr.

Rösler unterstrich die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig zeigten diese Regelungen, dass wir ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz brauchen, damit Energie auch künftig bezahlbar bleibt.

Entschädigungsregelung beseitigt Investitionshindernisse

Bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder längeren Störung einer Leitung soll ein betriebsbereiter Offshore-Windpark einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 90 Prozent der entgangenen Erneuerbaren Energien Einspeisevergütung (EEG) erhalten. Diese Haftungsregelung sieht der Gesetzgeber bei Verzögerungen oder Störungen der Netzanbindung vor.

Die Kosten muss der Übertragungsnetzbetreiber tragen. Er kann sie abhängig von seinem Verschulden auf die Verbraucher umlegen. Dazu muss er nachweisen, dass er alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um einen Schadenseintritt zu verhindern, den eingetretenen Schaden unverzüglich zu beseitigen und weitere Schäden abzuwenden oder zu mindern.

Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, einen jährlichen Offshore-Netzentwicklungsplan vorzulegen, um mehr Planungssicherheit zu schaffen. Der Plan enthält alle notwendigen Maßnahmen für einen Anschluss von Offshore-Anlagen einschließlich eines Zeitplans für die Umsetzung. Die Bundesnetzagentur prüft und genehmigt die Vorlage.

Die Übertragungsnetzbetreiber werden verpflichtet, die im Offshore-Netzentwicklungsplan enthaltenen Ausbaumaßnahmen entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan umzusetzen. Offshore- und Onshore-Netzentwicklungsplan bilden die Grundlage für den Bundesbedarfsplan.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften gebilligt und eine begleitende Entschließung gefasst. Zusätzlich neu aufgenommen wurde auch eine Änderung, die die Anforderungen für eine Netzentgeltbefreiung von bestehenden Pumpspeicherkraftwerken erleichtert.