Ab Januar 2012 Mindestlohn in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit gibt es rund 900.000 Beschäftigte. Lange wurde für sie um eine Lohnuntergrenze gerungen. Jetzt haben die Tarifpartner beim Bundesarbeitsministerium einen Vorschlag zur Festsetzung einer Lohnuntergrenze eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem "Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit" vom 9. März 2010 und 30. April 2010.

Das Bundesarbeitsministerium erlässt die entsprechende Verordnung. Das Kabinett hat davon Kenntnis genommen. Wenn die Verordnung zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne:

vom 1.1.2012 bis zum 31.10.2012

a) in den neuen Ländern: 7,01 Euro,

b) in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro

vom 1.11.2012 bis zum 31.10.2013

a) in den neuen Ländern: 7,50 Euro,

b) in den übrigen Bundesländern: 8,19 Euro.

Dachdecker-Mindestlohn gilt fort  

Im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk existierten bereits Mindestlöhne. Hier erlässt das Bundesarbeitsministerium Folgeverordnungen. Für das Dachdeckerhandwerk und für die Gebäudereinigung laufen die noch geltenden Verordnungen jeweils bis zum Ende dieses Jahres.

Die neuen Verordnungen gelten somit ab dem 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2013.

Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk:

a)    Im Jahr 2012 bundesweit einheitlich: 11,00 Euro

b)    Im Jahr 2013 bundesweit einheitlich: 11,20 Euro

In der Gebäudereinigung:

a)    Im Jahr 2012:

In Westdeutschland einschließlich Berlin: 8,82 Euro (Lohngruppe 1) und 11,33 Euro (Lohngruppe 6),

in den neuen Ländern: 7,33 Euro (Lohngruppe 1) und 8,88 Euro (Lohngruppe 6).

b)    Im Jahr 2013: 

In Westdeutschland einschließlich Berlin: 9,00 Euro (Lohngruppe 1) und 11,33 Euro (Lohngruppe 6), 

in den neuen Ländern: 7,56 Euro (Lohngruppe 1) und 9,00 Euro (Lohngruppe 6).