Kulturstaatsministerin Grütters übernimmt Fachaufsicht über die Kunstverwaltung des Bundes

Mit der unterzeichneten Rahmenvereinbarung wird der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zum 1. Juli 2019 vom Bundesministerium der Finanzen die Rechts- und Fachaufsicht über die Kunstverwaltung des Bundes im Bundesverwaltungsamt übertragen. Gleichzeitig übernimmt die BKM das Bundesamt für Äußere Restitution in Koblenz in ihren Geschäftsbereich.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt: „Ich begrüße sehr, dass die Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes zentral zusammengeführt wird. Dies ermöglicht eine intensivere Zusammenarbeit der mit diesen Themen betrauten Einrichtungen. So werden das Wissen gebündelt und der Austausch verbessert.“

Der Bund ist Eigentümer eines umfangreichen Bestandes an Kunstwerken, der auf die einzelnen Ressorts in den Bundesministerien verteilt ist. Der Kunstbestand umfasst unter anderem Gemälde, Grafiken, Skulpturen und Kunstgewerbe.

Die Kunst- und Kulturobjekte stammen
•    aus dem ehemaligen Reichsbesitz,
•    aus dem zentralstaatlichen Bereich der ehemaligen DDR sowie
•    aus rechtsgeschäftlichen Erwerbungen der Bundesrepublik.

Die Kunstverwaltung nimmt alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Kunstbesitzes des Bundes wahr. Sie verleiht Kunstwerke unentgeltlich an Bundesbehörden, Museen und Ausstellungen. Ferner übernimmt sie zahlreiche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Kunstobjekte des Bundes. Die Kunstverwaltung betreibt verschiedene Datenbanken, so die Kunstdatenbank des Bundes und die ProvenienzdatenbankBund, in der die Ergebnisse der Provenienzforschung veröffentlicht werden.

Neben der Rechts- und Fachaufsicht für die Kunstverwaltung des Bundes ging mit der Rahmenvereinbarung auch das Bundesamt für Äußere Restitution in den Geschäftsbereich der BKM über. Aufgabe des Bundesamtes für Äußere Restitutionen ist unter anderem die Restitution von beweglichen Kulturgütern, soweit diese während der Besetzung eines Gebietes von den Truppen oder Behörden Deutschlands oder seiner Verbündeten durch Zwang, Diebstahl, Requisition oder andere Formen erzwungener Besitzentziehung erlangt und aus diesem Gebiet entfernt worden waren.