Meilenstein in der Sozialgeschichte

20 Jahre Pflegeversicherung Meilenstein in der Sozialgeschichte

Seit 1. Januar 1995 gibt es sie: die Pflegeversicherung. Mit ihr wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Pflegebedürftigen Menschen können mit dieser Versicherung ihre Pflege finanzieren und selbst entscheiden, wie sie gepflegt werden möchten.

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Pflegefachkraft in Senioren- und Pflegezentrum mit einer Seniorin am Tisch

Rund 2,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig - ein Drittel davon wird stationär betreut.

Foto: Burkhard Peter

Seit 20 Jahren gilt eine umfassende Versicherungspflicht gegen finanzielle Risiken in einem Pflegefall. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung. Und jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.

Armut verhindern – Selbstbestimmung fördern

Ziel der Pflegeversicherung ist es, pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie selbst sollen entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden.

"Noch vor 20 Jahren waren zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen. Dank der Pflegeversicherung kommen heute mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen ohne Sozialhilfe aus", so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Denn bevor die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste alle in Anspruch genommene Hilfe selbst bezahlt werden. Wer das nicht konnte, war auf Sozialhilfe angewiesen.

Erfolgsgeschichte Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt seit 1995 ambulante und teilstationäre Kosten. Seit Mitte 1996 zahlt sie auch Leistungen für die damals rund 480.000 Alten- und Pflegeheimbewohner. Mittlerweile leben knapp 800.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen.

1995 erhielten eine Million Pflegebedürftige Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, heute sind es gut 2,6 Millionen Menschen. Ihre Zahl wird weiter zunehmen. Die Bundesregierung hat daher die Pflegeversicherung weiterentwickelt.

Pflegeversicherung für die Zukunft gestalten

Am 1. Januar 2015 ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr und bessere Leistungen. "Wir erhöhen die Leistungen der Pflegeversicherung um 20 Prozent", so Gröhe. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch für künftige Generationen möglichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 sollen 0,1 Prozent der Beiträge der Pflegeversicherung – das sind jährlich 1,2 Milliarden Euro - in diesen Fonds fließen.

Auch für Pflegekräfte steht mehr Geld zur Verfügung. Derzeit arbeiten 500.000 Menschen in der Pflege. Damit ist der Pflegeberuf in den vergangenen 20 Jahren mit einer der Jobmotoren in Deutschland. "Geld pflegt nicht", stellt der Minister fest. Daher sei es wichtig, all diejenigen zu stärken, die in der Pflege tätig sind und für gute Bedingungen in den Pflegeberufen zu sorgen.

Voraussichtlich Anfang 2017 will der Minister ein zweites Pflegestärkungsgesetz vorlegen. Mit dem Gesetz soll es fünf statt bisher drei Pflegestufen geben. Begutachtet wird dann nicht nur die körperliche, sondern auch stärker die geistige Verfassung der Pflegebedürftigen. Ziel ist es, deren individuellen Pflegebedürfnissen besser gerecht zu werden. Gesundheitsminister Gröhe geht davon aus, dass zum Ende dieser Wahlperiode fünf Milliarden Euro mehr für die Pflege zur Verfügung stehen.

Die Pflegeversicherung gilt als "5. Säule" der Sozialversicherung – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie ist eine eigenständige Absicherung gegen die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit. Finanziert wird sie aus Beiträgen, die von den Versicherten und – bei Arbeitnehmern – zu Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden. Seit Beginn diesen Jahres beträgt der Beitragssatz 2,35 Prozent des Einkommens. Hinzu kommt gegebenenfalls ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten für Kinderlose.

Die Leistungen der Pflegeversicherung waren von Anfang an als "Teilleistungs-Versicherung" konzipiert. Alterseinkünfte können einen großen Teil der Pflege mitfinanzieren. "Ein guter Tag für den Sozialstaat Deutschland", so kommentierte der damals amtierende Sozialminister Norbert Blüm die Einführung der Pflegeversicherung. Er gilt als "Vater" dieser Versicherung.