Mehr Transparenz beim Netzausbau

Energiewende Mehr Transparenz beim Netzausbau

Die deutschen Strom- und Gastransportnetze müssen schnell und umfassend ausgebaut werden. Ein Vorhaben, das viele Menschen ganz direkt betrifft. Die Bundesregierung will Planungsprozesse nachvollziehbarer machen und weitere Kriterien für eine Teilerdverkabelung zulassen.

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Rohre, in denen Erdkabel Strom transportieren sollen, werden am 11.07.2014 in Raesfeld verlegt.

Die Erdverkabelung soll durch die Zulassung weiterer Kriterien erleichtert werden.

Foto: picture alliance / dpa

Die Bundesregierung erweitert den Zeitraum der Netzentwicklungsplanung von bisher einem Jahr auf zwei Jahre. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf in einem begrenzten Umfang zukünftig weitere Teilerdverkabelungen.

Übersichtlichere Planungsprozesse

Das bisherige mehrstufige System der Bedarfsplanung im Strombereich mit einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich zwar bewährt. Allerdings hat der jährliche Prozess in der Praxis dazu geführt, dass sich einzelne Planungsprozesse überlappen und so für die Beteiligten teilweise nur schwer nachvollziehbar ist, welcher Trassenabschnitt gerade diskutiert wird.

Damit gerät das eigentliche Ziel in Gefahr, eine Netzentwicklungsplanung zu schaffen, die von einer breiten Basis nachvollzogen und mitgetragen wird. Deshalb verlängert der neue Gesetzentwurf den Planungsprozess sowohl im Strom- als auch im Gasbereich auf zwei Jahre.

Für die dazwischen liegenden Jahre führt die Bundesregierung Umsetzungsberichte ein. Damit wird die Bundesnetzagentur insbesondere überprüfen, ob die notwendigen Investitionen aus dem vorangehenden Netzentwicklungsplan umgesetzt sind.

Mehr Möglichkeiten für Teilerdverkabelung

Bisher gibt es im Energieleitungsausbaugesetz vier Pilotvorhaben für eine teilweise Erdverkabelung auf Höchstspannungsebene. Bei diesen Pilotvorhaben wird auf Teilabschnitten getestet, was wirtschaftlich und technisch möglich ist.

Die Änderungen im Gesetzentwurf zielen nun darauf ab, die Erdverkabelung dort, wo es möglich ist, weiter zu erleichtern. Das Gesetz erweitert dazu die Kriterien für eine mögliche Erdverkabelung. So können zukünftig beispielsweise Erdkabel zur Berücksichtigung von bestimmten Belangen des Naturschutzes vorgesehen werden.

Um die Anwendung dieser Kriterien besser erproben zu können, werden vier neue Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung aufgenommen.