Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten

Bundessicherheitsrat Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten

Der Bundessicherheitsrat entscheidet über Rüstungsexporte. Bisher waren diese Entscheidungen geheim. Jetzt werden abschließende Genehmigungsentscheidungen dem Deutschen Bundestag mitgeteilt.

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Die Bundesregierung hat die Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats (BSR) entsprechend ergänzt. Der Bundessicherheitsrat wird den Deutschen Bundestag künftig nach der Genehmigung unverzüglich unterrichten. Dabei wird er ihn über Art und Umfang des Exportgutes sowie das Empfängerland informieren.

Transparenz gegenüber dem Parlament

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Transparenz bei Rüstungsexporten deutlich zu erhöhen. Anfang Mai hatten die Regierungsfraktionen einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht. Neben der frühen Bekanntgabe von Genehmigungen des BSR ging es auch um die Rüstungsexportberichte.

Danach soll der jährliche Rüstungsexportbericht noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause des folgenden Jahres veröffentlicht werden. Zusätzlich soll es im Herbst einen Zwischenbericht geben. Darin werden alle Rüstungsexporte des ersten Halbjahres aufgeführt.

Ressortübergreifende Sicherheitspolitik

Die Bundesregierung hat mehrere Kabinettausschüsse eingerichtet. Einer davon ist der BSR. Er berät Fragen der ressortübergreifenden Sicherheitspolitik. Dazu gehören auch besonders bedeutsame Einzelfälle des Rüstungsexports.

Die Bundeskanzlerin führt den Vorsitz in allen Kabinettausschüssen. Ihr Stellvertreter ist auch jeweils der stellvertretende Vorsitzende dieser Gremien. Sollten diese beiden verhindert sein, führt im BSR die Bundesverteidigungsministerin den "beauftragten Vorsitz".  

Weitere ständige Mitglieder im BSR sind die Bundesministerinnen und Bundesminister

  • des Auswärtigen
  • des Innern
  • der Justiz und für Verbraucherschutz
  • der Finanzen
  • für Wirtschaft und Energie
  • für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • der Chef des Bundeskanzleramtes

Der Regierungssprecher und der Generalinspekteur der Bundeswehr nehmen ebenfalls teil. Zusätzlich können weitere Mitglieder der Bundesregierung oder andere Personen hinzugezogen werden, wenn deren Angelegenheiten berührt sind.

BSR tagt geheim

Der BSR befasst sich mit ressortübergreifender Sicherheitspolitik. Die Sitzungen finden anlassbezogen statt, nicht nach einem festen Zeitplan. Sie sind geheim eingestuft. Dies umfasst alle Aspekte: den Termin, die Tagesordnung, die Ergebnisse und auch das Abstimmungsverhalten. Daher darf die Bundesregierung zu Fragestellungen, die die Zuständigkeit des BSR betreffen, in der Öffentlichkeit keine Stellung nehmen.  

Im Jahr 1955 richtete die damalige Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Bundesverteidigungsrat (BVR) ein. Er sollte ressortübergreifend für die Gesamtkonzeption der Landesverteidigung zuständig sein und als Diskussionsforum für strategische Fragen deutscher Sicherheitspolitik dienen. Gemäß Kabinettsbeschluss vom 6. Oktober 1955 sollte der BVR folgende Handlungsfelder abdecken: Militärische Verteidigung, Zivile Verteidigung, Wirtschaftsfragen und Finanzfragen.

Im Jahr 1964 schuf die Bundesregierung unter Kanzler Ludwig Erhard ein Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates. Es erhielt auch die Zuständigkeit für die Nachrichtendienste.

Ende 1966 wurde das Ministerium aufgelöst. Die Zuständigkeiten gingen in das Kanzleramt zurück. Die Nachrichtendienste werden seitdem durch die Abteilung 6 des Kanzleramtes koordiniert. Und der BVR wurde wieder als Kabinettausschuss eingerichtet, um ressortübergreifend die deutsche Sicherheitspolitik zu koordinieren.

Im Jahr 1969 wurde das Gremium in "Bundessicherheitsrat" umbenannt.

Der BSR stellt zugleich das Kuratorium der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), die höchstrangige sicherheitspolitische Weiterbildungsstätte der Bundesrepublik. Der Präsident der BAKS trägt einmal jährlich dem BSR vor.