Lkw-Maut auf mehr Bundesstraßen

Beschluss des Kabinetts Lkw-Maut auf mehr Bundesstraßen

Ab 2015 sinken die Mautsätze für Lkw. Das bedeutet weniger Einnahmen. Als Ausgleich dehnt die Bundesregierung die Mautpflicht aus - zunächst auf weitere Bundesstraßen, dann auf weitere Fahrzeuge. Damit stellt sie die notwendige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auch in Zukunft sicher.

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Die Ausweitung der Lkw-Maut sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett beschlossen hat. Danach soll die Maut zum 1. Juli 2015 zusätzliche 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen umfassen. Zudem ist geplant, ab 1. Oktober 2015 auch Lkw ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in die Maut einzubeziehen.

2015: Laster zahlen weniger

Derzeit gilt die Lkw-Maut auf etwa 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und 1.200 Kilometern Bundesstraßen. Sie besteht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen. Aufgrund des neuen Wegekostengutachtens werden die Mautsätze zum 1. Januar 2015 sinken.

Hieraus ergeben sich nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums von 2015 bis 2017 Mindereinnahmen von 460 Millionen Euro. Um diese Einnahmelücke zu schließen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" beschlossen.

Mehr Straßen mautpflichtig

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, zum 1. Juli 2015 außer auf Bundesautobahnen auch auf 1.100 Kilometern Bundesstraßen oder Abschnitten von Bundesstraßen die Maut zu erheben, die

  • keine Ortsdurchfahrten,
  • vier- oder mehrspurig ausgebaut,
  • durch Mittelstreifen getrennt,
  • an das Autobahnnetz angebunden oder
  • mindestens vier Kilometer lang sind.

Ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht

Außerdem müssen zum 1. Oktober 2015 bereits Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen eine Nutzungsgebühr entrichten, deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Damit wird die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 bis 11,99 Tonnen ausgedehnt.

Dadurch steigt auch die gewichtsmäßige Bandbreite der mautpflichtigen Fahrzeuge. Diese größere Bandbreite hat zur Folge, dass zum 1. Oktober 2015 neue Mautsätze für die Infrastrukturkosten je Kilometer in Kraft treten, die nach der Anzahl der Fahrzeugachsen gestaffelt sind.

Mehr Geld für die Infrastruktur

Die Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes und die Absenkung der Mautpflichtgrenze bedeuten zusätzliche Einnahmen, die dem Verkehrshaushalt des Bundes zufließen. Eine am aktuellen Verkehrsaufkommen orientierte Schätzung lässt für den Zeitraum 2015 bis 2017 ein Plus von 875 Millionen Euro erwarten.

Aus dem Koalitionsvertrag: "Die Lkw-Maut wird - unter Berücksichtigung der Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens - weiter entwickelt. Orientierungspunkte hierbei können sein: die Tonnage, das Netz, externe Kosten. Wir stellen sicher, dass die Netto-Einnahmen aus der Nutzerfinanzierung ohne Abstriche in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden."