Kreative sozial besser absichern

Verwerter in der Pflicht Kreative sozial besser absichern

Arbeitgeber sollen künftig ihren Verpflichtungen zur Künstlersozialabgabe umfassender nachkommen. Die Deutsche Rentenversicherung wird dazu ihre Prüfungen erheblich ausweiten. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zugestimmt.

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Viele Tänzerinnen und Tänzer profitieren von der Künstlersozialkasse.

Foto: Holger Badekow

Fotografen, Schmuckgestalter, Texter, Musiker oder Grafiker – sie leben von ihren kreativen Leistungen und bereichern damit die Gesellschaft. Sie sind auf die Mitwirkung von sogenannten Verwertern - beispielsweise Verlagen, Galerien oder Theatern - angewiesen, damit ihre Werke für Publikum zugänglich werden. Doch nicht alle Arbeitgeber zahlen ihren Anteil an den Sozialversicherungsabgaben vertragsgemäß.

Absicherung bei Krankheit und im Alter

Die Künstlersozialversicherung wird solidarisch von Kulturschaffenden, Verwertern und Bund getragen.

Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind in der Künstlersozialkasse pflichtversichert. Dadurch erhalten sie den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer tragen die Versicherten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, erbracht. Seit Januar 2014 beträgt der Abgabesatz 5,2 Prozent für Arbeitgeber und Unternehmen, die künstlerische Leistungen verwerten. Tatsächlich zahlen aber nicht alle Firmen ihre Beiträge in die Künstlersozialkasse, wenn sie Künstler beauftragt haben.

Verwerter werden strenger kontrolliert

Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfungen zuständig. Dabei wird sie von der Künstlersozialkasse unterstützt, die die Prüfungen vorbereitet und die Beiträge einzieht. Die Künstlersozialkasse kann anlassbezogen selbst prüfen. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Prüfungen der Arbeitgeber und Verwerter erheblich ausgeweitet werden. Alle abgabepflichtigen Arbeitgeber werden erfasst.

Für kleine Betriebe gibt es nun eine Bagatellgrenze: Sofern die Auftragssumme 450 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt, müssen keine Abgaben bezahlt werden. Ab 2015 wird jedes Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten alle vier Jahre mindestens ein Mal geprüft. Für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten wird ein Kontingent gebildet. Dadurch werden auch in dieser Firmengruppe jedes Jahr mindestens 40 Prozent der Unternehmen geprüft.

Künstlersozialkasse zukunftsfest machen

Im Koalitionsvertrag hat sich die Große Koalition darauf verständigt, für eine bessere soziale Absicherung von Kreativen und Künstlern zu sorgen. Ziel ist, den Abgabesatz an die Künstlersozialkasse stabil zu halten und Abgabegerechtigkeit herzustellen. Wenn nun die Unternehmen regelmäßiger überprüft werden, fließen mehr Beiträge. In Folge der intensiveren Kontrollen rechnet die Bundesregierung mit Mehreinnahmen in Höhe von 32 Millionen Euro. Das Gesetz ist damit einen wichtiger Schritt, um die soziale Sicherung von Künstlern und Publizisten zukunftsfest zu machen. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

So kann man die Künstlersozialkasse erreichen:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0 44 21 / 97 34 05 15 00

Internetseite: Fragebögen, Anträge, Informationsschriften und Meldebögen
www.kuenstlersozialkasse.de

Postanschrift:
Künstlersozialkasse 26380 Wilhelmshaven

Fax-Nummern:
04421 7543-586 für Künstler und Publizisten
04421 7543-711 für Unternehmen und Verwerter

E-Mail
presse@kuenstlersozialkasse.de (für Presse- und Verbandsvertreter)
auskunft@kuenstlersozialkasse.de (für Künstler/Publizisten und Unternehmen)